Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, am 15.04.2022 ist unsere zweite Tochter auf die Welt gekommen. Meine Frau hatte bis 29.07.2021 noch Elterngeld durch Tochter 1 erhalten nach alter Berechnung in Vollzeit erhalten. Da der Mutterschutz ab 01.03.2022 begann, steht automatisch schon der Zeitraum 01.03.2021 bis 29.07.2021 als Ausklammerung im Antrag. In 08/2021 und 09/2021 ist meine Frau bei 50% Arbeitszeit wieder arbeitstätig gewesen, demnach weniger Geld. Ab 10/2021 war sie dann im Beschäftigungsverbot. Sollten wir dann beim Elterngeldantrag die Monate 10/2021 bis 02/2022 ausklammern lassen, damit die alte Berechnung greift, in welcher sie in Vollzeit tätig war? Dann wären in Teilzeit ja nur die Monate 08 und 09/2021 mit in der Berechnung dabei. Wir verstehen das mit der Ausklammerung zumindest so, dass man das probieren könnte und würde uns dann ja entsprechend viel bringen, weil der Unterschied zwischen Teil- und Vollzeit ja schon enorm ist. :) Grüße und danke vorab!
Hallo, entscheidend sind die letzten 12 Mo. vor der Geburt. Man kann Monate mit MG und EG bis zum 14. LM ausklammern. In den MOnaten mit BV erhält man den durchschnittlichen Lohn und hat keine Nachteile. Ausklammern braucht man diese Monate deshalb nicht - es geht auch gar nicht. Liebe Grüße NB
Bone
Das geht nicht. Ein BV gilt wie gearbeitet, kann also nicht ausgeklammert werden. Hätte deine Frau eine Krankmeldung bekommen aufgrund der Schwangerschaft, dann ginge auf Antrag eine Ausklammerung. Dafür hätte sie dann aber auch in dem Zeitraum weniger Geld bekommen. Für das neue EG werden die 12 Monate vor dem Mutterschutz herangezogen. Sollte in dem Zeitraum noch EG liegen vom ersten Kind, wird das auch ausgeklammert werden. Allerdings längstens bis zum 14ten Lebensmonat. Da leider die Info fehlt wann die erste Tochter geboren wurde und welches EG bei dieser bezogen wurde.
KielSprotte
Nein, das habt ihr komplett falsch verstanden. Es gelten die 12 Monate vor Geburt, EG-Monate bis zum 14. Lebensmonat können ausgeklammert werden, mehr nicht.
Mitglied inaktiv
Ok danke für die schnelle Beantwortung. Kind 1 ist am 30.07.2020 auf die Welt gekommen und meine Frau hatte die ersten 12 Monate Elterngeld, ich danach dann zwei Monate. Dachten es gäbe eine Möglichkeit, da in ihrem Fall als Krankenschwester schon auch Geld liegen bleibt bei Beschäftigungsverbot, weil man dann auch keine Zuschläge erhält usw. Trotzdem danke euch. :)
Wurzelwurm
Natürlich erhält man Zuschläge. Wer erzählt ihr denn so einen Blödsinn. Die müssen nur versteuert werden jetzt, dafür fließen sie dann alle in die Elterngeldberechnung ein.
Mitglied inaktiv
Seit wann kann man Zeiten im Beschäftigungsverbot ausklammern lassen? Auf welcher Rechtsgrundlage denn? 2. man kann Monate mit Mutterschaftsgeld und Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat ausklammern lassen. Oder Monate mit Krankengeld das wegen der Schwangerschaft bezogen wurde. 3. man erleidet keinen Verlust im BV, Zulagen werden versteuert aber das ist ja positiv für das Elterngeld
Ähnliche Fragen
Hallo :) ich bin seit 9 wochen Krankgeschrieben, und habe gestern erfahren das ich schwanger bin. Mein AU läuft jetzt am Freitag den 21.03 ab, wie ist das wenn ich am Montag den 24.03 einen Beschäftigungsverbot kriege, kriege ich dann mein Grundgehalt vom Arbeitgeber oder würde ich die kommende 9 Monate vom Krankenkasse bezahlt ?
Sehr geehrte Frau Bader, leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher. Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertra ...
Hallo Frau Bader, zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...