Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beantragung der Elternzeit bei Frühgeburt

Frage: Beantragung der Elternzeit bei Frühgeburt

luvi

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Sehr geehrte Frau Bader, Mein Sohn ist bereits vor Beginn der Mutterschutzfrist geboren. Aufgrund der Frühgeburt stehen mir laut Krankenkasse 12 Wochen Mutterschutz sowie die 6 Wochen Mutterschutz zu, die ich vor der Geburt nicht nehmen konnte. Habe ich es richtig verstanden, dass ich dem Arbeitgeber 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes Bescheid geben muss wegen der Elternzeit, wenn ich gleich im Anschluß an den Mutterschutz Elternzeit nehmen möchte (also 11 Wochen nach der Geburt)? Ich bin gerade ein wenig verwirrt, weil ich gelesen habe, dass die Elternzeit in der ersten Woche nach der Geburt beantragt werden muss. Ich hoffe, dass trifft in unserem Fall nicht zu, denn dann habe ich diese Frist bereits verpasst... Vielen Dank für Ihre Hilfe Mit freundlichen Grüßen Luvi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben insgesamt eine Mutterschutzfrist von 6 + 12 Wo. 7 Wo vor Beginn der EZ müssen Sie diesen beantragen, also 7 Wo vor Ende des Mutterschutzes Liebe Grüsse. NB


SumSum076

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Richtig ist 7 Wochen vor Beginn der EZ, also 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes! Gruß Sabine


sternenfee75

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Innerhalb 1 woche nach Geburt muss man die EZ bekannt geben bei Kindern, die normal zum Termin geboren werden. Da hat man ja nur 8 Wochen EZ nach Geburt (-7 Wochen vorher macht die Woche nach Geburt)


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