Frage: Sinnvolle Elterngeld Beantragung

Guten Tag Frau Bader, ich würde gerne mit folgeneden Problem bei Ihnen Rat suchen. Unere Tochter wird im Februar 19 Jahre alt, befindet sich in einer Ausbildung zur Kinderpflegerin. Dies ist eine rein schulische Ausbildung, bei der sie beim ersten Anlauf der Prüfung durchgefallen ist. Seit über einen Jahr ist sie mit ihren Lebenspartner zusammen, der uns auf Grund von vielen Vorkomnissen nicht "recht" ist. Einen Tag nach ihren 18 Geburtstag ist sie zu ihm geszogen, er ist 32 Jahre alt und berufstätig. Nun ist sie schwanger, Entbindungstermin ist der 19.03.24.  Rechtlich ist es ja so das wir bis zum Mutterschutz unterhaltspflichtig sind und bei eintreten des Mutterschutzes der Kindsvater unterhaltspflichtig wird. Nun möchte er aber in Elternzeit gehen, was soviel heisst er wird für den Unterhalt unserer Tochter und des Kindes ja nicht aufkommen können somit würden wir wieder Unterhaltspflichtig sein?!! Soll das so rechtens sein?  Die Umständer der Tochter und ihrer zukünftigen neuen Familie sind mehr als schlecht. Wohnlich wie Finanziell... Meine Frage. Ist die Entscheidung das der Kindvater in Elternzeit geht sinnvoll?  Ich danke Ihnen schon im Voraus für ihre Antwort.  VG 

von Karoline-80 am 25.01.2024, 13:22



Antwort auf: Sinnvolle Elterngeld Beantragung

Hallo, die Unterhaltspflicht beginnt nicht mit dem Mutterschutz, sondern vier Monate vor der Geburt. Ansonsten hat der Kindsvater eine Erwerbsobliegenheit. In Elternzeit kann er nur dann gehen, wenn sich dies wirtschaftlich für die Familie als sinnvoll darstellt, zum Beispiel, weil die Kindsmutter wieder arbeiten gehen will, weil sie  mehr verdienen wird. Dies ist ja hier nicht der Fall. Die junge Familie kann nicht auf Ihre Kosten leben wollen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2024



Antwort auf: Sinnvolle Elterngeld Beantragung

Eure Tochter ist erwachsen und ihr Partner ebenfalls.  Ob ihr mit der Beziehung einverstanden seid, ist vollkommen irrelevant. Der Partner arbeitet doch und wird in der Elternzeit Elterngeld erhalten, eure Tochter bekommt ihr Kindergeld und für das Baby gibt es auch Kindergeld. Ob ihr da noch unterhaltspflichtig seid, ist von deinen wenigen Angaben her nicht erkennbar. Wenn deine Tochter so ihre Ausbildung beenden kann, ist es doch äußerst sinnvoll, dass der Vater das Kind betreut. Es wäre doch schade und für den weiteren Lebensweg eurer Tochter, wenn sie ihre Ausbildung nicht abschließen würde! Ein kleiner Tipp: Redet nicht ständig gegen die Beziehung. Akzeptiert, dass eure Tochter diesen Partner hat. Je mehr ihr dagegen redet, je weniger wird eure Tochter mit euch reden! Und im schlimmsten Fall in der Beziehung bleiben, selbst wenn sie das Gefühl haben sollte, dass es nicht passt.   

von 3wildehühner am 25.01.2024, 15:35



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