Guten Tag Frau Bader,
Leider konnte ich zu unserem speziellen Fall weder im Internet noch von einer Beraterin von Pro Familia bei einer Infoveranstaltung mehr erfahren. Daher hoffe ich, dass Sie mir vielleicht weiterhelfen können.
Ich bin Beamtin im öffentlichen Dienst und würde inkl. MS 12 Monate Elterngeld beantragen.
Mein Mann könnte dann ja prinzipiell noch 2 weitere Monate in Anspruch nehmen.
Er ist jedoch selbstständiger Musiker, heisst hat ab und zu Auftritte am Wochenende und arbeitet dazu unter der Woche an 3 Tagen ca. 20 Std. als Musikschullehrer auf Honorarbasis an einer privaten Musikschule.
Daher nun die Frage: kann er überhaupt Elternzeit und somit dann auch Elterngeld beantragen?
Und wenn ja, müsste er beide Jobs quasi komplett für die 2 Monate einstellen um eine entsprechende, volle Leistung zu erhalten?bzw ansonsten würde eine Anrechnung des Gehaltes auf das Elterngeld erfolgen, richtig?
Hoffentlich können Sie mir weiterhelfen; vielen lieben Dank auf jeden Fall schon mal.
N. H.
von
Nici1105
am 10.05.2019, 00:16
Antwort auf:
Beantragung von Elterngeld überhaupt möglich?
Hallo,
wenn er insgesamt nicht über 30 Stunden pro Woche kommt, geht es natürlich. Jeder Verdienst wird dann natürlich angerechnet. Im schlimmsten Fall bekommt er dann nur den Pauschalbetrag von 300 €.
Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.05.2019
Antwort auf:
Beantragung von Elterngeld überhaupt möglich?
Er darf in seinen ez Monaten nur 30h/Woche arbeiten wenn er Elterngeld erhalten möchte. Aber jedes Einkommen wird angerechnet.
Elterngeld dient dem Ausgleich des Einkommensverlusts durch die Betreuung eines Kindes.
Mitglied inaktiv - 10.05.2019, 08:13
Antwort auf:
Beantragung von Elterngeld überhaupt möglich?
Hallo,
Das Gehalt wird angerechnet, er wird deshalb in diesen Monaten weniger EG bekommen. Den Mindestsatz bekommt er immer, sofern er nicht mals als 30 Stunden pro Woche arbeitet.
LG luvi
von
luvi
am 10.05.2019, 08:41
Antwort auf:
Beantragung von Elterngeld überhaupt möglich?
Wenn dein Mann eh vorhat, jedenfalls zum Teil weiterzuarbeiten, wäre es auch eine Überlegung wert, ob er nicht statt zwei Monaten Basis-Elterngeld lieber vier Monate Elterngeld Plus beantragt. Beim Elterngeld Plus wird das Einkommen nicht so stark angerechnet wie beim
Basis-Elterngeld, EG Plus soll ja gerade ein Anreiz dafür sein, während des EG-Bezugs in Teilzeit zu arbeiten.
Wenn ihr ungefähr abschätzen könnt, welche Einnahmen dein Mann während der fraglichen Monate voraussichtlich haben wird, könnt ihr ja beide Varianten mal im Elterngeldrechner des BMFSFJ durchspielen. Dann seht ihr, welche Variante finanziell besser ist.
von
Rotkehlchen
am 10.05.2019, 09:13
Antwort auf:
Beantragung von Elterngeld überhaupt möglich?
Elternzeit bedeutet im Endeffekt: der Arbeitsplatz wird vom Arbeitgeber frei gehalten.
Wenn dein Mann als Selbstständiger aber gar keinen Arbeitgeber hat, dann kann dein Mann auch keine Elternzeit anmelden.
Für die Musikschule könnte er seine Kurse/Stunden aussetzen. Das regelt er natürlich mit der Musikschule, im Grunde ist er da ja aber sein eigener Herr (mit eigenem Risiko, wenn er keine Stunden anbietet).
Ist für das Elterngeld aber auch kein Problem. Elterngeld kann man bekommen, wenn man in allen Jobs zusammen weniger als 30Std/Woche arbeitet.
Das Einkommen aus der Zeit wird allerdings beim Elterngeld angerechnet (= weniger Elterngeld). Informiert euch da mal über das Zuflussprinzip. Rechnungsstellung, usw.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 10.05.2019, 09:18
Antwort auf:
Beantragung von Elterngeld überhaupt möglich?
Vielen Dank euch allen für eure Antworten!!! Das hilft mir schon mal sehr!
von
Nici1105
am 15.05.2019, 11:58