Beantragung von Elterngeld, mit Kleingewerbe während der 1.elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beantragung von Elterngeld, mit Kleingewerbe während der 1.elternzeit

Hallo, Ich bräuchte bitte mal Hilfe. Habe folgende Situation: Während der elternzeit hab ich eine Fortbildung/ Trainerschein Fitness gemacht - hierzu habe ich jetzt ein kleingewerbe 2018 angemeldet. Im Feb 2019 kommt Kind zwei - um hierfür Elterngeld zu beantragen muss ich welche “12 vorhergingen Monate einbeziehen”? Es wird bei Selbstständigen ja der Steuerbescheid bezogen , richtig? Wenn ich im Feb19 für die Beantragung den Steuerbescheid für 2018 ja noch nicht habe, muss ich den Steuerbescheid von 2017 nehmen? Wenn ich aber 2017 noch Elterngeld Bezug von Kind 1 hatte, muss ich dann Steuerbescheid von 2016 nehmen?? Oder wie muss ich das verstehen ?? Was muss ich beachten? Besten Dank für die Aufklärung.

von Tilda19 am 12.08.2018, 08:55



Antwort auf: Beantragung von Elterngeld, mit Kleingewerbe während der 1.elternzeit

Hallo, es gilt das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr, in welchem Sie weder EG noch MG bezogen haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.08.2018



Antwort auf: Beantragung von Elterngeld, mit Kleingewerbe während der 1.elternzeit

Wann ist denn dein vorheriges Kind geboren und wie lange hast du für das Kind damals Elterngeld bekommen?

von Dojii am 13.08.2018, 07:28



Antwort auf: Beantragung von Elterngeld, mit Kleingewerbe während der 1.elternzeit

Geburt erstes Kind 24.11.2016 Januar 17 bis Oktober 17 = 10x Elterngeld 2x ELTG mein Mann Februar 2018 - Fortbildung Termin 2. Kind Feb2019

von Tilda19 am 13.08.2018, 10:37



Antwort auf: Beantragung von Elterngeld, mit Kleingewerbe während der 1.elternzeit

In dem Fall gilt das Jahr 2018 als Berechnungsgrundlage. Also deine Gehaltsabrechnungen Januar 2018 bis Dezember 2018. Für die Selbstständigkeit gilt dann tatsächlich der Steuerbescheid 2018 - sollte der noch nicht vorliegen musst du eine Gewinn-/Verlustrechnung für 2018 einreichen, um dein Einkommen aus Selbstständigkeit vorläufig nachzuweisen und dann den Steuerbescheid 2018 nachreichen, sobald er vorliegt. Du kannst nicht einfach pauschal noch ein Jahr zurückgehen, bloß weil der Steuerbescheid noch nicht vorliegt. ABER falls deine Mutterschutzfrist schon im Dezember 2018 beginnen sollte und und du da Mutterschaftsgeld deiner Krankenkasse bekommst, sieht das Ganze anders aus. Denn Dann könntest du statt 2018 das Jahr 2017 nutzen. Da hast du aber Elterngeld für dein älteres Kind bekommen. Dann kannst du 2016 nehmen. Da hast du aber eventuell Mutterschaftsgeld für dein älteres Kind bekommen und darfst sogar bis 2015 zurück. Kurz gesagt, Jahre mit Mutterschaftsgeld und/oder Elterngeld darfst du ausklammern, wenn es dein Elterngeld erhöht.

von Dojii am 13.08.2018, 11:41



Antwort auf: Beantragung von Elterngeld, mit Kleingewerbe während der 1.elternzeit

Ja im Dez 2018 beginnt mein Mutterschutz. Und ja genau, da müsste ich bis 2015 zurück gehen, da die anderen Jahre alle betroffen sind mit Elterngeld und Mutterschutz. Geht man mit so einem fall zur Elterngeld Beratung? Das kostet ja auch echt einiges an Beratungskosten... Danke!

von Tilda19 am 13.08.2018, 13:12



Antwort auf: Beantragung von Elterngeld, mit Kleingewerbe während der 1.elternzeit

Kannst du machen, musst du aber nicht. Faktisch musst du nur für dich raussuchen, welches Jahr das meiste Einkommen beinhaltet und das dann beim Elterngeldantrag angeben. Dafür ist sogar ein extra Feld vorgesehen.

von Dojii am 13.08.2018, 13:49



Antwort auf: Beantragung von Elterngeld, mit Kleingewerbe während der 1.elternzeit

Die Beratung ist kostenlos, hier wenigstens. Lohnt also evtl sich an ein anderes zuständiges Amt zu wenden, falls möglich. telefonisch ja nicht immer nachvollziehbar wo man wohnt - so als kleiner Tipp.

von Felica am 13.08.2018, 14:04



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