Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben heute den Elterngeld-Antrag ausgefüllt und sind uns etwas unsicher, ob man das Elterngeld so beantragen kann, wie wir das vorhaben: - Ich selbst möchte 2 Jahre Elternzeit nehmen, aber nach 18 Monaten wieder in Teilzeit arbeiten gehen und deshalb auch nur 18 Monate Elterngeld beantragen. Von Lebensmonat 1-6 Basiselterngeld und von Monat 7-18 Elterngeld Plus. Ist das möglich? Muss ich beim Ausfüllen des Antrags den Lebensmonat 3-6 eintragen, weil die ersten 2 Monate Basiselterngeld durch den Mutterschutz wegfallen oder 1-6 und das Amt berücksichtigt das dann automatisch? - Mein Mann möchte im Lebensmonat 1 und 14 Basiselterngeld beantragen. Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung, Rosalie
von Rosalie07 am 13.03.2021, 18:28