Elterngeld/-Zeit und Beantragung beim AG

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld/-Zeit und Beantragung beim AG

Guten Tag, ich sitze gerade am Elterngeld Antrag und den Beantragungen der Elternzeit. Unser Kind ist am 22.04. geboren Meine Frau und ich sind beide Angestellte, der Vertrag meiner Frau läuft Ende September aus. Sie ist seit der Geburt in Mutterschutz und nun in Elternzeit. Ich möchte ebenfalls Elternzeit und Elterngeld nutzen. Das Elterngeld für 2 Monate beziehen um die 14 Monate auszunutzen. Die weiteren 12 Monate würde meine Frau nutzen, da ab September der Vertrag meiner Frau endet und wir den Verdienstausfall so ein bisschen auffangen können. Plan wäre es nun, dass ich vom 22.11.-21.01. zwei Monate Elternzeit und Elterngeld beantrage. Die Zeit davor und danach würde ich mit Überstunden und Urlaub auffüllen um mehr Zeit mit dem Kind zu haben. Wenn ich es richtig verstanden habe, kommt dann eigentlich nur Basiselterngeld 12+2 Monate für uns in Frage, Teilzeit ist leider erstmal nicht möglich. Meine Fragen sind nun: - Ich habe verstanden, dass es einen Unterschied macht, ob es sich um Lebens oder Kalendermonate handelt. Mit meinem Plan würde ich die zwei Monate komplett nutzen, richtig? - Würde die Zeit z.B. 01.11-22.11 als normale Dienstzeit gezählt und mein AG muss mir diese anteilig auszahlen oder steht mir das komplette November gehalt zu? - Habe ich hier einen Denkfehler drin oder gäbe es eine bessere Lösung? Vielen Dank für die Hilfe, es ist gar nicht so leicht da durch zu steigen und nicht das Gefühl etwas vergessen zu haben.

von halde am 21.06.2022, 16:02



Antwort auf: Elterngeld/-Zeit und Beantragung beim AG

Hallo, 1. Ja 2. Anteilg 3. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Ihrer Frau die ersten beiden Monate mit dem MG verrechnet werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.06.2022



Antwort auf: Elterngeld/-Zeit und Beantragung beim AG

Elterngeld wird in Lebensmonaten gezahlt. Wenn du ab 22.11 in Elternzeit gehen willst, bekommst du 1.11-21.11 dein normales Gehalt danach dann elterngeld Du musst 22.11. bis 21.12 Elterngeld beantragen... Melden Elternzeit kannst du auch länger halt dann unbezahlt. Deine Frau hat ab Oktober keine Elternzeit mehr, ist aber solange sie Elterngeld bezieht kostenlos versichert

Mitglied inaktiv - 21.06.2022, 16:35



Antwort auf: Elterngeld/-Zeit und Beantragung beim AG

Die Antwort stimmt nicht. Du beantragst v 22.11. bis 21.01. EG und nicht nur für einen Monat (das geht auch gar nicht, sonst müsstest du es später zurück zahlen).

von KielSprotte am 21.06.2022, 18:08



Antwort auf: Elterngeld/-Zeit und Beantragung beim AG

Ja SORRY.... natürlich 22.11 bis 21.01.23

Mitglied inaktiv - 21.06.2022, 20:00



Antwort auf: Elterngeld/-Zeit und Beantragung beim AG

Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten!

von halde am 24.06.2022, 11:12



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