Guten Tag, ich sitze gerade am Elterngeld Antrag und den Beantragungen der Elternzeit. Unser Kind ist am 22.04. geboren Meine Frau und ich sind beide Angestellte, der Vertrag meiner Frau läuft Ende September aus. Sie ist seit der Geburt in Mutterschutz und nun in Elternzeit. Ich möchte ebenfalls Elternzeit und Elterngeld nutzen. Das Elterngeld für 2 Monate beziehen um die 14 Monate auszunutzen. Die weiteren 12 Monate würde meine Frau nutzen, da ab September der Vertrag meiner Frau endet und wir den Verdienstausfall so ein bisschen auffangen können. Plan wäre es nun, dass ich vom 22.11.-21.01. zwei Monate Elternzeit und Elterngeld beantrage. Die Zeit davor und danach würde ich mit Überstunden und Urlaub auffüllen um mehr Zeit mit dem Kind zu haben. Wenn ich es richtig verstanden habe, kommt dann eigentlich nur Basiselterngeld 12+2 Monate für uns in Frage, Teilzeit ist leider erstmal nicht möglich. Meine Fragen sind nun: - Ich habe verstanden, dass es einen Unterschied macht, ob es sich um Lebens oder Kalendermonate handelt. Mit meinem Plan würde ich die zwei Monate komplett nutzen, richtig? - Würde die Zeit z.B. 01.11-22.11 als normale Dienstzeit gezählt und mein AG muss mir diese anteilig auszahlen oder steht mir das komplette November gehalt zu? - Habe ich hier einen Denkfehler drin oder gäbe es eine bessere Lösung? Vielen Dank für die Hilfe, es ist gar nicht so leicht da durch zu steigen und nicht das Gefühl etwas vergessen zu haben.
von halde am 21.06.2022, 16:02