Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben einen Tag vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist erfahren, dass in der U3 Kindergartengruppe, in die unser Sohn geht, erzieherische Maßnahmen erfolgen, die nicht alters-, zeit- und kindgerecht sind. Es handelt sich um Essensentzug und Einsperren der Kinder als Strafe dafür, dass sie weinen oder trotzen, was ja ganz normal in dem Alter ist. Der Versuch einer Schlichtung und Klarstellung, dass wir das als Eltern nicht wünschen ist gescheitert. Dies sei eine dortige Erziehungsmethode, auf die wir keinen Einfluss hätten. Unser Sohn äußert bereits Angst davor, wieder eingesperrt zu werden und schildert, sich Mühe zu geben, nicht zu weinen, weil man das dort nicht dürfe und das böse sei. Wir möchten nun wissen, ob dies ein Grund für eine außerordentliche Kündigung ist und ob wir diese überhaupt begründen müssen. Welcher Anwalt (Fachgebiet) könnte uns im Notfall helfen? Haben wir trotzdem noch einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, wenn wir diesen kündigen? Ist es überhaupt rechtens, wenn Kinder derart bestraft werden? Wir sind fassungslos, machen uns große Sorgen und danken Ihnen für ihren Rat.
Hallo, können Sie es beweisen? Dann ist es nach m.A. ein Grund für eine ao Kündigung - das geht ja gar nicht. Ich würde ausflippen, wenn das einer mit meiner Tochter machen würde. Wenn es ein städtischer KiGa ist, ein Fachanwalt für Sozialrecht. Ich meine auch, dass Sie den Anspruch auf einen KiGaPlatz behalten Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
also das finde ich auch sehr heftig. da würde ich erstmal auflaufen... liebe grüße =)
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