Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben einen Tag vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist erfahren, dass in der U3 Kindergartengruppe, in die unser Sohn geht, erzieherische Maßnahmen erfolgen, die nicht alters-, zeit- und kindgerecht sind. Es handelt sich um Essensentzug und Einsperren der Kinder als Strafe dafür, dass sie weinen oder trotzen, was ja ganz normal in dem Alter ist. Der Versuch einer Schlichtung und Klarstellung, dass wir das als Eltern nicht wünschen ist gescheitert. Dies sei eine dortige Erziehungsmethode, auf die wir keinen Einfluss hätten. Unser Sohn äußert bereits Angst davor, wieder eingesperrt zu werden und schildert, sich Mühe zu geben, nicht zu weinen, weil man das dort nicht dürfe und das böse sei. Wir möchten nun wissen, ob dies ein Grund für eine außerordentliche Kündigung ist und ob wir diese überhaupt begründen müssen. Welcher Anwalt (Fachgebiet) könnte uns im Notfall helfen? Haben wir trotzdem noch einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, wenn wir diesen kündigen? Ist es überhaupt rechtens, wenn Kinder derart bestraft werden? Wir sind fassungslos, machen uns große Sorgen und danken Ihnen für ihren Rat.
Hallo, können Sie es beweisen? Dann ist es nach m.A. ein Grund für eine ao Kündigung - das geht ja gar nicht. Ich würde ausflippen, wenn das einer mit meiner Tochter machen würde. Wenn es ein städtischer KiGa ist, ein Fachanwalt für Sozialrecht. Ich meine auch, dass Sie den Anspruch auf einen KiGaPlatz behalten Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
also das finde ich auch sehr heftig. da würde ich erstmal auflaufen... liebe grüße =)
Ähnliche Fragen
Guten abend. Ich vermute, dass ich bald die fristlose Kündigung des Betreuungsvertrags für meinen Sohn in seiner Kita. Erstmal vorab ein paar Infos, wieso Vermutung: -öfters Lastschrift geplatzt, da nicht genug Geld auf dem Konto (Geld kommt meistens nach Datum von Abbuchung). Also habe ich Einzugsermächtigung zurückgezogen, damit ich imme ...
Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit vier Jahren in meiner aktuellen Firma und hatte bisher einen Vertrag für mobiles Arbeiten. Leider hat sich die interne Arbeitsrichtlinie geändert, sodass ich nun ins Büro kommen muss. Ich habe meinem Abteilungsleiter mitgeteilt, dass mein Sohn unter einem Jahren alt ist und ich noch stille, weshalb ich nicht i ...
Hallo, Ich arbeite in einem Betrieb für Gartengestaltung und Floristikgeschäft und bin dort als Floristmeisterin angestellt. Zurzeit befinde ich mich in Elternzeit, der Floristik Betrieb wird in ein paar Monaten geschlossen, somit fällt mein Arbeitsplatz weg. Zu dieser Zeit befinde ich mich immer noch in Elternzeit und beziehe Elterngeld. ...
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Ki ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit