Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ablauf fristlose Kündigung Betreuungsvertrag Kita u.a.

Frage: Ablauf fristlose Kündigung Betreuungsvertrag Kita u.a.

Mama-vom-Minimann

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Guten abend. Ich vermute, dass ich bald die fristlose Kündigung des Betreuungsvertrags für meinen Sohn in seiner Kita. Erstmal vorab ein paar Infos, wieso Vermutung: -öfters Lastschrift geplatzt, da nicht genug Geld auf dem Konto (Geld kommt meistens nach Datum von Abbuchung). Also habe ich Einzugsermächtigung zurückgezogen, damit ich immer zum Ersten des Monats überweisen kann, was die Kita ablehnte, da Mehraufwand für sie und zusätzliche Bearbeitungsgebühren für mich. Anderen Abbuchungstermin wollten sie auch nicht machen. -Eine Mahnung habe ich zuletzt vor 3 Monate erhalten, wodrin stand, dass sie abbuchen würden. Abbuchung erfolgte nicht, daher fragte ich nach, was los sei. Mir wurde gesagt, dass sie es vergessen hatten. Daher habe ich überwiesen. Habe erneut angesprochen, dass ich lieber überweisen möchte. Wieder wurde abgelehnt. -Abbuchung vor ein paar Wochen wegen vorherig genannten Gründen geplatzt, aber keine Mahnung von Kita erhalten (vorher hatte auch immer länger gedauert, bevor Mahnung kam) und ich habe durch Stress und krank sein nicht aufs Konto geachtet und daher vorher nicht bemerkt. Durch eine Benachrichtigungskarte habe ich erfahren, dass ich ein Einschreiben erhalten sollte. Auf meiner telefonischen Anfrage wo die Abholstelle ist und wer das Einschreiben geschickt hat, wurde Träger der Kita genannt. Ich vermute, dass wegen der Vorgeschichte womöglich die Kündigung kommt. Aber kommt nicht vorher eine Androhung der Kündigung? Sollte doch eine Kündigung kommen, wie stehen die Chancen, dass die Kita diese zurücknimmt? Mein Kind geht gerne in dieser Kita und hat in den 1 1/2 Jahren Freunde. Auch hat er es schwer, mit Veränderungen klar zu kommen. Ich hoffe es sehr, dass es keine Kündigung ist, sondern nur Androhung dieser bei weiterer unpünktlichen Zahlung oder dass es was anderes ist. Danke!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man hat grundsätzlich einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz halbtags, wenn das Kind ein Jahr alt ist. Wenn man sich aber selber vertragsbrüchig verhält (ich gehe mal davon aus, dass im Vertrag geregelt ist, das abgebucht wird) wird die Kündigung rechtens sein. Liebe Grüße, NB


Mama-vom-Minimann

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Und ich weiß nicht, ob folgendes hilfreich wäre, aber eine Info über eine andere Mutter mit Sohn in der Kita: Sie lässt alle Abbuchungen zurückbuchen und überweist selber. Aber hat bisher keine Kündigung erhalten (hat sie mir so erzählt). Bei mir sind nicht alle Abbuchungen geplatzt, sondern nur mehrere.


Sternenschnuppe

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Wieso schafft man es nicht pünktlich zu zahlen ? Geht das mit der Miete auch so ? Sorry, aber bei uns wäre das ein Kündigungsgrund.


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