claudiam
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbständig und mache seit einigen Wochen wegen drohender Frühgeburt von einem Beschäftigungsverbot Gebrauch; ET ist der 16.1.19. Nun bereite ich den Antrag auf Elterngeld/-zeit vor und frage mich, ob mir das Beschäftigungsverbot die Möglichkeit bietet, bei einer Geburt im Jahr 2019 das aktuelle Kalenderjahr 2018 als Bemessungszeitraum auszuklammern, weil ich für ca. 2 Monate nicht arbeiten kann. Wie ich nämlich gerade erfuhr, würde dafür nicht das schriftliche Beschäftigungsverbot allein genügen, man müsse wohl auch im Krankengeldbezug stehen und dementsprechend eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Können Sie mir das bestätigen? Im BEEG kann ich explizit dazu nichts finden. Herzlichen Dank im Voraus!
Hallo, ein BV bei Selbständigen gibt es nicht, da das MuSchG nicht gilt. Sie erhalten ja auch von niemanden Zahlungen. Es sei denn, Sie haben es ausdrücklich mit der KK vereinbart. Ein Bv wird nicht ausgeklammert. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Selbstständige fallen nicht unter den Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes, von daher kannst du als Selbstständige niemandem ein Beschäftigungsverbot vorlegen und von der Krankenkasse nichts erstatten lassen, da du ja am Umlageverfahren nicht teilnimmst. Und beim BV bist du auch nicht krank. Wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, kannst du evtl bei deiner KK fragen, ob sie da Krankengeld zahlen. Das hängt aber davon ab, was du vor der Schwangerschaft vertraglich mit der KK vereinbart hast. Monate mit Einkommenseinbußen wegen einer schwangerschaftsbedingten AU kann man beim Elterngeld ausklammern.
claudiam
Hallo, ich hätte also wieder eine Krankentagegeldversicherung abschließen müssen. Das ist sehr schade, schließlich habe ich Einkommenseinbußen und es wäre doch nur fair, wenn man die entsprechenden Zeiträume vom Bezugszeitraum abziehen könnte. Vielen Dank für Ihre Antworten!
Floppy_19
Hallo Claudiam, ich hoffe, du hattest eine glückliche Geburt und genießt die ersten Wochen mit deinem Baby. Ich habe gerade ein ähnliches Problem mit dem Elterngeld. Wie wurde das bei dir entschieden bzw. versuchst du trotzdem das Jahr 2018 auszuklammern? Ich habe auch unterschiedliche Antworten dazu bekommen. Möglicherweise hilft ein Attest deiner Ärztin, dass du schwangerschaftsbedingt krank warst. Krankengeldbezug ist evtl. nicht zwingend nötig. Die Einkommenseinbußen kann man ja gut am Steuerbescheid/EÜR belegen, wenn man deutlich weniger Gewinn hatte in der Zeit/dem Jahr als beispielsweise im Jahr davor. LG, Floppy
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist 14 Monate alt, ein Stillkind und muss zur Tagesmutter, da das Elterngeld raus ist und ich aus finanziellen Gründen wieder arbeiten muss. Mein Arzt hat mich nun krank geschrieben, weil ich Sehstörungen und Schwindel habe, da mein Sohn, nicht bei der Tagesmutter bleiben möchte. Er schreit, isst, tri ...
Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...
Die letzten 10 Beiträge
- Funktionszulage einen Monat vor Mutterschutz gestrichen
- Vorzeitige Beendigung Elternzeit
- Körperverletzung in der KiTa
- Mindestbezugszeit Elterngeld
- Kinderzuschlag und Wohngeld
- Umgang von Vater und Sohn
- Mädchen Name zurück nehmen
- Nach Elterngeld
- Bemessungszeitraum Elterngeld 2. Kind Beamte
- Vater: Wechsel des Arbeitgebers zwischen zwei Elternzeitmonaten