Emmi10
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Ich habe 12 Monate normales Elterngeld beantragt. Mein Arbeitgeber möchte gerne, dass ich einen Monat früher wieder anfange zu arbeiten. Demnach würde ich einen Elterngeld Monat in zwei ElterngeldPlus Monate ändern und in diesen beiden Monaten weniger Stunden als geplant arbeiten. Nun meine Frage: Wie verhält es sich, wenn ich relativ kurzfristig mit dem zweiten Kind schwanger werden würde? Zählen diese beiden Monate mit weniger Gehalt zum Durchschnittsverdienst oder werden 13 (alle Monate mit Mutterschaftsgeld, Elterngeld und ElterngeldPlus) oder gar 14 Monate (auch ein Monat mit vollem Gehalt) bei der Berechnung ausgeklammert? Vielen Dank!
Hallo, es werden bis zu 14. Monate ausgeklammert. Liebe Grüße NB
Felica
Wenn ihr zeitnah ein weiteres Kind plant, du noch ausreichend Zeit zwecks Bearbeitung hast und es finanziell klappt, dann solltest du 2 Monate Basis-EG in EG Plus ändern lassen. In dem Falle fürde der Mutterschutz und 14 Monate EG ausgeklammert werden beim neuen EG. Es würde also auf das Einkommen von vor dem ersten Kind zurück gegriffen werden. Ist nicht viel, weil mit deinen plan wären es 13 Monate, aber wer weiss wie schnell es klappt mit der neuen schwangerschaft. Nullrunden hättest du keine weil für das EG dann eben das Einkommen aus der TZ-Tätigkeit nachrückt.
Emmi10
Danke, für deine schnelle Antwort, Felica. Leider kann ich aktuell nur noch einen Monat in zwei ElterngeldPlus Monate ändern, da alle anderen Monate bereits ausgezahlt wurden. Heißt es in dem Fall also, dass die 13 Monate nicht komplett ausgeklammert werden, da man dafür mindestens 14 Monate EG hätte beziehen müssen? Wieviele Monate werden hier ausgeklammert? Wie würde es sich verhalten, wenn ich die Lebensmonate 1-11 EG beziehe (wie schon geschehen) und den 12. Monat auf den 14. Lebensmonat des Kindes schieben würde? Werden dann alle EG Monate ausgeklammert? Danke für eine Rückmeldung!
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