Linchen1989
Liebe Fr. Bader, Meine elternzeit endet im September. Ich bin im Krankenhaus im drei Schichtdiensr tätig und hatte vor dem Mutterschutz ein BV. Ich hätte dann die Ausgleichszahlung für meine 100% Stelle erhalten. Im Oktober starte ich mit 50%. Wenn ich jetzt wieder Schwager werden würde und im Oktober dann ein BV hätte was Stände mir denn als Ausgleichszahlung zu? Das der 50% Stelle oder wird die Zahlung wie vor dem Mutterschutz des ersten Kindes fortgesetzt? Liebe Grüße
Hallo, Sie bkommen das, was Sie ohne Bv bekämen. Liebe Grüße NB
Linchen1989
Noch eine Ergänzung. Die Teilzeitarbeit ist schon genehmigt. Es ist allerdings so das ich im Oktober einen Monat 100% arbeite und ab November 50%
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