-chOcO-
Hallo Frau Bader, ich frage hier für eine Kollegin meines Mannes. Sie ist gerade frisch schwanger und macht wie mein Mann eine Ausbildung zur Bauten- und Objektbeschichterin (Vorstufe zum Maler & Lackierer). Aufgrund der Arbeitstätigkeiten (schweres Heben - Dämpfe etc) wird sie ein Beschäftigungsverbot bekommen. Die Azubis haben aber einmal wöchentlich Berufsschule. Trotz Beschäftigungsverbot ist sie doch dennoch verpflichtet am Berufsschulunterricht teilzunehmen. Darf der Chef sie abmahnen und kündigen wenn sie dies nicht tut (sie ist nämlich unschwanger schon nie hingegangen und hofft nun, das dies keine Konsequenzen hat, solange sie schwanger ist). Der Unterricht dürfte dem Kind ja nicht schaden. Ist ja alles nur Theorie. Gruß chOcO
Hallo, Sie muss mit der Schule klären, wie es hier gehandhabt wird. Liebe Grüsse, NB
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