Robbery
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zur Aufteilung des Elterngeldes. Bei dem voraussichtlichen ET am 19.07.17 möchten ich (Beamtin) und mein Mann (Angestellter) wie folgt (Basis-)Elterngeld in Anspruch nehmen: 1. Lebensmonat mein Mann, 2.-12. Monat ich, 13. Monat ich und mein Mann gemeinsam. Ist das möglich? Viele Grüße
Hallo, Sie haben nur zwölf Monate zum verteilen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die Schutzzeit nach der Geburt wird auch bei Beamtinnen als EG Zeit gerechnet (Par. 3 (1).2) Du kannst also nicht einfach den ersten LM für dich rausrechnen. Du hast die LM 1-12, er 1 und 13 und wenn du den 13. Monat noch EZ willst, dann ohne EG oder ihr nehmt für dich zwei Monate EG Plus statt einem Basismonat. LG Lilly
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