Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufsichtsbehörde melden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufsichtsbehörde melden

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber weiss seit 2 wochen von meiner Schwangerschaft. Ich denke nicht, dass er mich an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet hat. Ich sagte ihm er muss mich da melden, hat aber komisch reagiert. Als ob er überhaupt nicht weiss wovon ich rede. Er ist jetzt zwei Wochen im Urlaub. Soll ich es lieber machen ? Vielen Dank. Ailin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können seinen Antrag nicht ersetzen aber die Behörde auf das Problem aufmerksam machen. Damit die ihn dann eben auffordern. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Es gibt eine Meldepflicht, jeder Arbeitgeber hat die Schwangerschaft seiner Mitarbeiterin unverzüglich an die Aufsichtsbehörde zu melden, damit die Behörde die Einhaltung der mutterschutzrechtlichen Vorgaben überprüfen kann. Wenn der AG es nicht tut, kannst du die Aufsichtsbehörde informieren (telefonisch oder per Mail), dann wird sie den AG auffordern, die Meldung und die Gefährdungsbeurteilung zu machen. Aber anstelle des AGs kannst du die Meldung nicht machen, da fehlt ja die Unterschrift.


Mitglied inaktiv

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Danke, uriah.


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