Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufsichts(Informations)recht

Frage: Aufsichts(Informations)recht

pummelchenelyas

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Hallo, Mein Expartner und ich haben zwei gemeinsame kleine Kinder von zwei und vier Jahren. Die Kinder leben bei mir wir haben beide das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Mein Vater (Opa) lebt mit in meinem 2-Familien Haus in einer eigenen Wohnung. Nun schreibt mein expartner mir, Ich muss ihn jedes Mal Bescheid geben, wenn ich für eine halbe Stunde um die Ecke einkaufen gehe und die Kinder bei meinem Vater (Opa) lasse? Stimmt das? Er meint, dann wenn ich die Aufsicht jemand anderen übergebe, muss er informiert werden.. heißt es dann auch wenn ich sie dem Kindergartenbetreuer übergebe?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, ganz sicher nicht. Im Rahmen der gemeinsamen elterl. Sorge müssen Sie ihn informieren/ er muss zustimmen zu Themen, die über das tägliche Leben hinaus gehen. Z.B. nicht lebensnotwendige OPs, Impfen, kirchliche Handlungen, Kindergarten - oder Schulwahl etc. Liebe Grüße NB


Cindy25

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Nein, musst Du nicht. Lg Cindy


misses-cat

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Das ist Schwachsinn, vielleicht wenn du für drei Wochen wegfährst aber nicht für Alltag


mellomania

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nein. du bist für die betreuung zu ständig wenn die kinder bei dir sind, da hat er nix mit zu reden, und er kann betreuen lassen von wem er will wenn die kinder bei ihm sind, da hast du nix mitzureden. außer es wäre kindswohlgefährdung. z.b. er ließe die kinder bei einem obdachlosen zur betreuung. ist überspitzt , ich weiß aber nur damit du verstehst was ich meine. lass dich da nicht ins boxhorn jagen


luvi

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Hallo, Lass deinen Ex nicht so viel Macht über dein Leben bekommen. Nein, du musst ihn natürlich nicht informieren, wenn du eure Kinder morgens in den Kiga bringst oder der Opa aufpasst. Übrigens ist es auch nicht gleich eine Kindeswohlgefährdung, wenn ein Obdachloser auf ein Kind aufpasst. Wie kommt man denn auf so ein Beispiel für Kindeswohlgefährdung?!? LG luvi


Mitglied inaktiv

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*Wie kommt man denn auf so ein Beispiel für Kindeswohlgefährdung?!?* das frage ich mich auch.....aber war ja nur "überspitzt" ausgedrückt :-)


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