Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auflösungsvertrag vs. erneute Schwangerschaft

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auflösungsvertrag vs. erneute Schwangerschaft

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Hallo Frau Bader, ich habe ein größeres Problem, weshalb ich mich an Sie wende. Allerdings muss ich dafür etwas "ausholen". Mein Mann und ich sind seit 1996 hauptamtliche Mitarbeiter eines katholischen Bistums in Deutschland. Aus familiären Gründen mussten wir für 2008 oder 2009 einen Umzug in eine Stadt eines anderen Bistums erwägen. Deshalb bewarben wir uns bei diesem Bistum. Mein Mann erhielt von diesem "neuen" Bistum zum 01.09.2008 eine Vollzeitstelle und wir konnten den geplanten Umzug in besagte Stadt vollziehen. Ich war damals in Elternzeit, welche noch bis zum 08.09.2010 andauert. Das "neue" Bistum kann mir aus personellen Gründen bisher noch keine Stelle anbieten. Da ich nach der Elternzeit wegen des Umzugs nicht mehr für das "alte" Bistum arbeiten kann, musste ich bereits im Juli 2008 einen Auflösungsvertrag zum 08.09.2010 unterschreiben. Hätte ich dies nicht getan, wäre für meinen Mann nicht der unkomplizierte Bistumswechsel (und damit Arbeitgeberwechsel) möglich gewesen. (so das "alte" Bistum) Nun bin ich mit unserem 5. Kind schwanger, welches am 26.11.2009 geboren werden soll. Dies teilte ich vor einigen Wochen meinem Arbeitgeber mit, zeitgleich meldete ich die erneute Elternzeit von 3 Jahren nach der Geburt des Babys an. Außerdem fragte ich nach, ob dadurch der Auflösungsvertrag zum 08.09.2010 nichtig werde und ein neuer zum Ende der erneuten Elternzeit aufgesetzt werden muss. Nun teilt mir mein Arbeitgeber mit, dass der Auflösungsvertrag durch die erneute Schwangerschaft unberührt bleibt und somit zum 08.09.2010 besteht. Ist dies rechtens? (selbstverständlich bin ich seit des Umzugs auf Arbeitssuche und möchte auch irgendwann nach der Geburt unseres 5. Kindes wieder arbeiten). Herzlichen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, an dem Aufhebungsvertrag ändert sich durch die neue SchwS nichts. Liebe Grüsse, NB


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