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Sehr geehrte Frau Bader, Meine elternzeit endete am 4.03.10, mein AG möchte mich aber nicht mehr weiter beschäftigen, (nur weil ich nicht um 7.30 zum arbeiten beginnen kann, da ich zwei kleine kinder n habe und die ich erstt um 8 unterbringen kann ist es unmöglich um 7.30 zu beginnen) da es aber keinen Kündigungsgrund gibt hat er mir vorgeschlagen einen Auflösungsvertrag zu vereinbaren.weil ich kann nicht kündigen wegen sperre, er kann nicht kündigen ohne grund. Meine Frage: Was muß ich bei so was beachten. Gibt es bei so einer vereinbarung sperre vom Arbeitsamt wegen Arbeitslosengeld und so??? Vielen Dank im Voraus
Hallo, wenn Sie doch vorher immer um 8.00 Uhr begonnen haben - wieso soll das auf einmal geändert werde? Ich würde mich auf den standpunkt stellen, um 8.00 Uhr wie früher zu beginnen. Bei einem Aufhebungsvertrag droht Sperre. Liebe Grüsse, NB
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es stehen keine arbeitszeiten im vertrag, des ist so: 1997 - 2000 hab ich dort in der arbeit meine ausbildung (auslbildungsvertrag) gemacht ich wurde auch übernommen danach. bis 2004 habe ich weiter gearbeitet MO - Fr 8 - 12 und 14.30 - 17.30. Mi + Fr nachmittag hatte ich immer frei. so 2004 habe ich entbunden habe 3 jahre elternzeit beantragt. daszwischen wurde ich wieder schwanger und die elternezeit verlängerte sich noch um drei jahre bis jetzt. inder zwischen zeit aber von 2005 auf 2006 hat sich der AG geändert. und meine jetztiger AG sagt ich soll um 7.30 antreten. aber kiga und so macht erst um 8 auf, und ich habe niemanden der mich unterstützen kann, mein mann geht schon um 5 zur arbeit.
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Hallo Du hast es bestimmt schon erfragt, aber hat der Kindergarten keinen Frühdienst ? Unserer hat auch normal 08-16 Uhr auf, man kann aber den Frühdienst buchen, dann können sie ab sieben kommen und mit Spätdienst dazu noch bis 16.30h bleiben.
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ne so was gibt es leider nicht. schade. sonst kein problem
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