Mitglied inaktiv
Mein AG hat mir gerade einen Auflösungsvertrag im Mutterschutz angeboten. ET 27.11 Auflösung zum 31.12 kann man eine finanzielle Regelung finden da mir ca. 3 Wochen Gehalt entgehen?
Hallo, möglich ist das (aber: Sperrung/ Anrechnung/ Versteuerung). Das Gewerbeaufsichtsamt muss aber uU zustimmen. Da es ein Vertrag ist, kann man jede Regelung treffen (ausser: Sittenwidrig). Gruß, NB
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Meinst Du, Du solltest überhaupt zustimmen?? Wenn Du keinen Job mehr hast, hast Du auch keine Elternzeit, bist nicht weiter krankenversichert etc. Ich würde das nicht machen. Oder war es Dein Wunsch? Andernfalls fände ich es ziemlich dreist, eine ziemlich Schwangere nicht mehr lange vor der Entbindung mit solchen Überlegungen zu belästigen. Alles über ca. 8000 Euro Abfindung musst Du übrigens versteuern! Mit dem Gehalt des laufenden Jahres bleibt da meist nicht viel übrig. Gruß, Gastmami
Mitglied inaktiv
Das Arbeitsamt würde Dich übrigens auch sperren, wenn die Kündigungsschutzfristen nicht eingehalten werden. Nach der Entbindung darf mindestens vier Monate (höchstens= bis Ende der Elternzeit) nicht gekündigt werden. Dein Chef weiß das. Du auch?
Mitglied inaktiv
Nein, nein! Bin noch in Elternzeit bei einer anderen Firma und werde dort auch die kommenden 3 Jahre nehmen. Ich hatte eigentlich nur so an 300 EURO Entschädigung gedacht.
Mitglied inaktiv
Mein AG hat mir gerade einen Auflösungsvertrag im Mutterschutz angeboten (TZ Arbeit bei anderem AG im EU). ET 27.11 Auflösung zum 31.12 kann man eine finanzielle Regelung finden da mir ca. 3 Wochen Gehalt entgehen? Dachte an 300 EURO?
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