Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe mal ein paar Fragen zum Aufhebungsvertrag. Ich beende am 31.05.02 meinen Erziehungsurlaub. Vorher habe ich bei einer häusl. Krankenpflege gearbeitet. Das heißt Spätschicht und auch Wochenendarbeit. In den 2 Jahren meines EU hat mein Mann eine neue Arbeit als Versicherungskaufmann angefangen und ist somit fast jeden Abend unterwegs. Nach 17.00 Uhr (KITA-Schluß) hätte ich keinen für meine Kinder. Ich habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen und er wäre mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden. Meine Fragen: Wenn eine Kündigungsfrist von 4 Wochen im Arbeitsvertrag steht, kann dann ein Aufheb.-vertrag zum 01.06.02 vereinbart werden und wenn ja muß er dann mindestens 4 Wochen vor dem 01.06. ausgeschrieben werden oder darf mein AG das in der Erziehungszeit gar nicht? Außerdem wäre es nett, wenn Sie mir noch kurz erklären könnten , wie man einen Aufhebungsvertrag aufsetzt, denn mein AG hat mich damit beauftragt das zu erledigen und bis jetzt konnte mir keiner etwas genaues sagen. Vielen Dank im voraus!! mit frdl. Grüßen Andrea
Liebe Andrea, bitte fragen Sie allgemeiner, so darf ich nicht antworten! Einen Vertrag kann ich Ihnen nur entgeltlich aufsetzen, sonst verstoße ich gegen das Gesetz. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Aufhebungsvertrag gibt es im Internet, musste mal suchen ! Warum kann dein arbeitgeber dir nicht kündigen ? bei aufhebungsvertrag erhälst du 12 Wochen Sperrfrist vom Arbeitsamt !
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