Sehr geehrte Frau Bader & An Alle! Ich hab im Januar 2015 einen großen Fehler gemacht! Ich hatte meinen AG um die Auszahlung meines Urlaubs gebeten ( 5 Wochen), und dies wäre laut AG nur möglich, wenn wir einen Aufhebungsvertrag machen ( Wäre sowieso nach Ende der Elternzeit dort nicht zurückgegangen, wegen Arbeitsweg etc) Naja und ich hab dies Unterschrieben, weil ich in Geldnot war! Mutterschutzgeld bekam ich inzwischen ausgezahlt! Nun meine Frage : Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Habe es auf 2 Jahre Splitten lassen! 1. Kind Geb 04.Januar.14 (ET 20.Jan 14 ) 2. Kind Geb 10. Juli 15 ( Frühchen 4 Wochen zu früh ET 04.August 15) Und Krankenversichert ? Bin ich das weiterhin ? Oder muss ich mich dann Familienversichern ? ( Verheiratet) Ich weiß , das ich einen Fehler gemacht habe, wegen der Rente? Da wird mir nun 2 Jahre mit Null angerechnet ! Stimmt das? Lg und schönes Wochende Bambi1983
von Bambi1983 am 25.09.2015, 11:47