Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebung von einem Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Aufhebung von einem Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag, ich arbeite als Krankenschwester auf einer Corona Station, war gestern beim Betriebsarzt und dieser hat mir ein betriebliches Beschäftigungsverbot gegeben, weil Schwangere nicht mehr mit Patienten arbeiten dürfen. AG will dies aufheben und mich ins Home Office schicken.. als Krankenschwester, was garnicht meine Aufgaben beinhaltet. Was für Möglichkeiten habe ich dagegen zu gehen ? Wo muss ich mich melden ? Oder kann mein FA ein anderes Beschäftigungsverbot geben ? Danke, bin sehr hilflos...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der Ag ist verpflichtet, Sie umzusetzen - auch auf einen Homeoffice-Platz. Ich kann ehrlich gesagt auch nicht erkennen, wo das Problem liegt. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Du kannst nichts tun. Dein Arbeitgeber ist sogar gesetzlich verpflichtet, dir eine Ersatztätigkeit (außerhalb deiner Aufgaben) zu suchen. Tut er das nicht läuft er Gefahr, dass er deinen Lohn im Beschäftigungsverbot nicht erstattet bekommt und auf den Kosten sitzen bleibt. Ganz plump gesagt müsstest du auch Akten abheften oder Kaffee kochen akzeptieren, wenn du im Beschäftigungsverbot weiter deinen Lohn bekommen möchtest. Dein FA darf dir auch kein neues Beschäftigungsverbot (auf Basis deiner allgemeinen Tätigkeit) geben, da dies laut aktueller Rechtslage nur noch Aufgabe des Arbeitgeber ist. Das dürfte der FA nur, wenn durch das angestoßene Home Office eine Gefahr für dich oder das Baby bestehen würde


Meyla

Beitrag melden

Seid doch dankbar von zu Hause aus etwas für deine Kollegen tun zu dürfen Also sorry was stimmt denn mit dir nicht??? Den Kollegen brennt der rasch und einwilligt dir einen Anwalt nehmen um nicht bequem von zu Hause aus arbeiten zu müssen? Da kann man das Kollegium beneiden so jemanden nicht auf Arbeit aushalten zu müssen ich hätte diese Möglichkeit liebend gerne gehabt, statt meine Kollegen völlig aufgearbeitet auf Station zu wissen während ich mir die Fußnägel lackiere!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sie verstehen die Situation nicht, bevor sie Vorurteile ziehen.. hören sie sich das erstmal an. Ich werde regelrecht gemobbt und das ist der Dank für 10 Jahre arbeiten und 1 Jahre Corona Abteilung mit einspringen und vielen verzweifelten Diensten. Mein AG hat die Möglichkeit mich ins Beschäftigungsverbot zu schicken.. will mir aber noch eine drauf geben indem ich die Arbeit mache, die unsere PDL nicht machen will. Mit dieser Arbeit helfe ich ganz bestimmt nicht meinen Kollegen die an der Front zu kämpfen haben!!!!!!!


Dojii

Beitrag melden

Fakt ist leider, der Arbeitgeber MUSS dich umsetzen, wenn er das kann. Er darf das BV nicht aufrecht erhalten, wenn er eine Ersatztätigkeit hat. Wenn du gemobbt oder auf andere Arten psychisch angegangen wirst, wäre das eventuell ein Grund für ein BV von deiner Frauenärztin. ABER dass du ja sicher von zuhause und nicht im Umfeld der Mobbenden arbeiten sollst, stünde dem Mobbing-BV eventuell im Weg.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Danke Doji für die Informationen..


KielSprotte

Beitrag melden

Wenn du im Homeoffice der PDL Arbeit abnehmen kannst, kann diese sich vor Ort um anderes kümmern. Also hilfst du damit definitiv "an der Front" - aber eben von zu Hause aus. Also kein Grund für BV, da Ersatztätigkeit vorhanden!


mellomania

Beitrag melden

die aufgabe des AG ist eine gefährdungsbeurteilung. ist dein job selber nicht möglich, MUSS der AG ersatztätigekeiten zuweisen, die man annehmen muss. du erhälst ja auch weiter geld! von daher kannst du im homeoffice sehr wohl gutachten bearbeiten, medikamentenpläne schreiben, und andere administrative tätigkeiten machen. dir wird sicherlich geholfen und du wirst eingelernt. das ist die pflicht des AG und er macht das genau richtig. warum möchtest du dagegen vorgehen? du möchtest doch auch weiter bezahlt werden...


mellomania

Beitrag melden

starke unterstellung! er hat die PFLICHT ersatztätigkeiten zu suchen und kann das bv nur aussprechen, wenn er diese nicht hat. wenn es dir nicht gefällt steht es dir frei zu gehen. sorry das ist echt berechnend und völlig unfair.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich kann mich hier nicht genau ausdrücken.. oder werde falsch verstanden. Aufjedenfall steht der Betriebsrat jetzt hinter mir genauso wie die Personalabteilung auch. Ich bin die letzte die ohne Arbeit zu Hause hocken will und Geld kassieren will. Diese Ungerechtigkeit ist das was mich beschäftigt. Danke für die Antworten. Es hat sich erledigt. Kriege mein Beschäftigungsverbot so wie es mir auch zusteht!!


Dojii

Beitrag melden

Die letzte Entscheidung liegt nur eben bei der Krankenkasse (die verwaltete die finanziellen Mittel, die bei einem BV angezapft werden). Wenn die das BV anzweifelt, eben weil eine Ersatztätigkeit vorliegt, kann es passieren, dass die Kosten nicht ersetzt werden. Ein BV aussprechen und ein BV, das auch rechtlich sauber greift sind zwei völlig verschiedene Dinge. Da der Betriebsrat nicht für die Kosten eines BV aufkommt, hat er hier auch nicht das letzte Wort. Versteh mich nicht falsch, ich hoffe dass es klappt. Aber alle, die laut deinem Text bisher mit dem BV zu tun hatten, sind nicht die letzte Instanz. Es kann immer noch passieren, dass das BV angezweifelt wird.


KielSprotte

Beitrag melden

Na ob dir das zusteht bezweifle ich....


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sonst hätte ich es nicht bekommen.. keine angst


mellomania

Beitrag melden

die kk kann es anzweifeln, dann bekommst du gar nix. und sorry, solche mitarbeiter hätte ich nicht lange wäre ich chef. solltest du an einer weiteren zusammenarbeit interessiert sein würdest du nicht so einen aufstand machen. aber das wirst du ja sehen wie das ankommt :-)


MamavonMia123

Beitrag melden

"Kriege mein Beschäftigungsverbot so wie es mir auch zusteht!!" Seit wann steht jemandem ein BV zu??? Das ist eine merkwürdige Art die Dinge zu betrachten.. Was dir zusteht ist ein sicherer Arbeitsplatz, bei dem Dir und dem Kind keine Gefährdung entsteht.. Und den will dein AG dir zur Verfügung stellen. Nur wenn ein AG nicht in der Lage ist einen sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, darf Frau auf Kosten der KK (und damit der Allgemeinheit) zu Hause bleiben und bekommt ihr Geld ohne Gegenleistung.. Ich finde das BV, wenn wirlich angebracht eine tolle und wichtige Sache.. Aber ich muss mich schon wundern über die Anspruchshaltung, die hier häufig herrscht... Weiter unten empört sich eine Dame, das es nicht 3 Jahre Elterngeld gibt, obwohl sie gerne länger zu Hause bliebe um ihr Kind zu betreuen und hier wird erwartet, dass eine Schwangerschaft gefälligst zu einer bezahlten Freistellung zu führe hat.. Dann müsste ja jede Schwangere auch alle im home office, Büro job etc. Anspruch auf Freistellung haben.. Gefährdung hin oder her..


Felica

Beitrag melden

Also irgendwie zweifel ich das Mobbing gerade sehr stark an. Kann mir gar nicht erklären warum.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...

Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...