Mitglied inaktiv
Hallo, ich hatte diese Wo. ein Gespräch mit meinem AG wg. Arbeiten usw. Ich bin bis 10/05 noch in Elternzeit und wollte von meinem AG wissen, ob er mir jetzt für ein paar Stunden wieder einen Job anbieten kann, daß ich nicht ganz rauskomme. Jetzt haben wir besprochen, daß ich 1x in der Woche für 6 Std. zum arbeiten komme. Er möchte aber meinen alten Arbeitsvertrag aufheben und einen neuen über die 6 Std. machen. Irgendwie ist das schon blöd, wg. evtl. Arbeitslosengeld, Abfindung usw. Andererseits hätte ich eh nie wieder 40 Std. arbeiten können, wie davor. Ich hänge sehr an dem Job, war mit Elternzeit 8 Jahre dort. Eine TZ-Beschäftigung ist glaube ich ausgeschlossen, wir sind keine 15 AN. Oder zählen Azubis dazu, dann wären wir über 15 AN. Was meinen Sie, soll ich den Vertrag unterschrieben. Auf was soll ich achten bzw. was muss unbedingt drin stehen? LG Doris
Hallo, Ihren Vertrag kann ich hier nicht bewerten. Aber einen Anspruch auf TZ gibt es nicht. Am besten wäre eine gütliche Einigung über TZ. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Das Problem an der ganzen Sache ist - ICH HÄNGE AN DEM JOB!!!! Ich war mit Elternzeit 8 Jahre dort. Ohhhmmannnnnnnn, das ist echt doof. Ich habe halt die Aussicht, das meine "Nachfolgerin" auch bald schwanger wird und ich dann wieder Std. aufstocken kann. Hat mir der Chef zugesichert. Bin als Sektretärin bei einem StB angestellt. Der Chef hat auch gemeint, ich könnte als Zusatzqualifikation "Buchhaltungen" aneignen. Mit entsprechenden Kursen. Ich finde das gar nicht schlecht. Somit habe ich noch mehr Qualifiktion und wer weiß, was in 2-3 Jahren mit dem Job ist. So kann ich wo anderst auch leichter einen Job finden. Danke
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