Nasiii
Hallo Frau Bader, Ich habe die Auskunft das schwangere Frauen während der Arbeitszeit ,wenn es nicht anders geht zum Arzt können für die notwendige Vorsorgeuntersuchung ohne das die Zeit nach gearbeitet werden muss bzw.ins Minuskonto läuft. AG sagt ich hätte eine falsche Information ich könne natürlich zum Arzt aber diese Zeit muss nachgearbeitet werden. Ich bitte um Aufklärung.
Hallo, da soll Ihr AG mal § 7 MuSchG lesen. Auch die Fahrt fällt uinter die Freistellung. Gleuchwohl sollte man sich bemühen, die Untersuchung in die Freizeit zu legen. Liebe Grüße NB
Soie
Leg deinem Arbeitgeber die Broschüre vor. Auf Seite 61 steht es. https://www.bmfsfj.de/blob/94398/b235a06e6fa9ece3d1a6effbc5a510ee/mutterschutzgesetz-data.pdf Leistungen vor und nach der Geburt 4.1.1Bezahlte Pausen für Untersuchungen und zum Stillen Durch die Gewährung der Freistellungen für Untersuchungen und Stillpausen darf bei Ihnen kein Entgeltausfall eintreten. Die Freistellungszeiten müssen von Ihnen auch nicht vor- oder nachgearbeitet werden. Sie werden nicht auf die Ruhepausen angerechnet, die im Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt sind (vgl. 2.2.3 und 2.4.1)
Mamamaike
Hallo, wenn ich das richtig verstanden habe, gilt das wirklich nur für die Zeit des Arztbesuchs, der durch Attest mit Uhrzeit bestätigt wird. Hin- und Rückweg sind "Privatvergnügen" und müssen nachgearbeitet werden. Viele Grüße
Mamamaike
Bitte ignorieren, falsche Information. Guck mal ein paar Posts weiter unten, da wurde dieselbe Frage gestellt (sinngemäß).
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