Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arztbesuche während Arbeitszeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arztbesuche während Arbeitszeit

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Hallo, Frau Bader, Ichbin im 4.Monat schwanger und muß, aufgrund meiner Arbeitszeiten und der meiner Frauenärztin, viele Arzttermine zur Schwangerschaft während meiner Arbeitszeit wahrnehmen. Ist es richtig, das ich diese Zeit nicht von meiner Arbeitszeit abziehen muß ????? Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dazu das Gesetz! NB MuSchG § 16 Freistellung für Untersuchungen Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.


Mitglied inaktiv

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Die Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen kannst Du in der Arbeitszeit machen lassen (auch wenn`s nicht gerade dem Betribsfrieden dient...). Aber eigentlich sind die Vorsorgeuntersuchungen doch nur alle 4 Wochen!


Mitglied inaktiv

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Arztbesuche für Schwangere können in der Arbeitszeit als bezahlte Arbeitszeit gemacht werden, wenn: der Arzt überhaupt nicht anders geöffnet hat (also du arbeitest von 8 - 17 Uhr und der Doc hat auch immer von 8 - 17 Uhr offen). Ansonsten muss der Termin außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden, auch wenn man Gleitzeit arbeitet (z. B. wie auf dem Finanzamt, wo man z. B. zwischen 7 und 9 anfangen kann und dann eben seine 8 - 9 Stunden arbeitet).


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