Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeitverteilung in Teilzeit

Frage: Arbeitszeitverteilung in Teilzeit

Nacho88

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Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte im zweiten Jahr meiner Elternzeit 20h/Woche bei meinem jetzigen Arbeitgeber arbeiten. Ihren bisherigen Antworten habe ich entnommen, dass ich nur bedingt Mitspracherecht bei der Arbeitszeitverteilung habe. Die Abteilung arbeitet Mo-Fr in Gleitzeit mit einer Kernarbeitszeit 9-15Uhr. Die tatsächlichen Arbeitszeiten können aber bedingt durch Planung und Personalmangel zum Teil erheblich davon abweichen. Meine Frage lautet: Muss sich mein Arbeitgeber auf eine verbindliche Regelung einlassen wie die 20h in der Woche verteilt werden? Oder kann er frei darüber verfügen? Ich möchte vorzugsweise Mo-Fr 4h am vormittag arbeiten, bin aber auch anderen Modellen gegenüber aufgeschlossen solang sie regelmäßig sind. Gelegentliche Ausnahmen oder Überstunden sind für mich selbstverständlich. Vermeiden möchte ich allerdings Szenarien, bei denen wöchentlich oder täglich neu über meine Arbeitszeit bestimmt wird - eine Woche gar nicht, dann eine Woche voll, zwei Tage früh, dann wieder spät o.ä. Sollte es keine festgeschriebene Arbeitszeit geben, wird für mich die Teilzeit obsolet, da es keine Planbarkeit gibt. Haben Sie besten Dank für Ihren kompetenten Rat und all Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen, Nacho88


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können es mit dem Arbeitgeber vereinbaren, haben aber keinen Asnpruch drauf. Liebe Grüße NB


Nacho88

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Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Es gibt also keine verbindliche Vereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit? Mein Arbeitgeber kann täglich und willkürlich neu darüber entscheiden wie ich arbeiten soll? Ich dachte das 1. Mit der Vereinbarung über TZ auch im gegenseitigen Einvernehmen eine Regelung über die Verteilung der Arbeitszeit als Nebenabrede zum Arbeitsvertrag getroffen wird. 2. Mein Wunsch zumindest berücksichtigt werden muss, solange keine betrieblichen Interessen entgegenstehen. 3. eine halbwegs geregelte Arbeitszeiten Usus ist. Herzlichen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Nacho88


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