Laurax
Hallo Frau Bader, ich bin seit 1,5 Jahren in Elternzeit und arbeite wieder seit einem halben Jahr als Teilzeitkraft mit 15 Stunden. Nun hat mir mein Arbeitgeber entgegen unserer Vereinbarung vorgeschrieben nur noch 13,5 Stunden zu arbeiten. Ab März soll ich nun nur noch 8 Stunden tätig sein dürfen. Ich benötige die finanziellen Mittel aber dringend, da ich jetzt nur noch etwa 450,00 € + Kindergeld + Betreuungsgeld erhalte. Das reicht leider nicht für mich und meine kleine Tochter. Grund für die Kürzung sind Vollzeitverträge der neuen Kollegen. Die Teilzeitkräfte werden daher um dessen Stunden gekürzt. Bitte helfen Sie mir, die Elternzeit ist auf insgesamt 3 Jahre festgelegt. Vielen Dank
Hallo, Sie haben einen vertrag geschlossen - den kann er nicht einfach einseitig ändern. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ich bezweifle stark, dass er das darf, sehe da aber im BEEG gerade keinen eindeutigen Paragraphen, außer vielleicht der Tatsache, dass der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit bzw. eine Verringerung der Arbeitszeit in EZ von DIR kommen muss und nicht vom AG. Für fraglich halte ich erst recht die Reduzierung auf unter 15h, denn Du musst Minimum 15h arbeiten in Elternzeit. BEEG 15 (7) (Bedingungen für eine Reduzierung der Arbeitszeit in Elternzeit) 3. die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang von nicht weniger als 15 und nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats verringert werden, Das kann er vielleicht mit seinen "normalen" Teilzeitkräften machen, aber mit denen in Elternzeit denke ich nicht. (weiß es aber nicht sicher) LG Lilly
Mitglied inaktiv
Hallo! Das verstehe ich wiederum nicht. Er liegt doch bisher gar nicht drüber. Weder letztes Jahr noch bisher dieses Jahr. Danke! Lilly
Mitglied inaktiv
Entschuldigung, falschen Post erwischt!
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