Sasa123456
Hallo Frau Bader, ich arbeite tagsüber 35 Stunden/ Woche von Mo bis Fr in meinem Hauptjob. Um etwas hinzuzuverdienen habe ich seit 08/19 einen Nebenjob als Nachtbereitschaft (10h/Woche) am Wochenende angenommen. Ich habe meinen Arbeitgebern vor einer Woche mitgeteilt, dass ich schwanger bin und eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt eingereicht. Zunächst wurde mit von meinem Nebenarbeitgeber mitgeteilt, dass ich direkt im Arbeitsverbot bin. Heute erhielt ich einen Anruf, in dem es hieß, dass ich tagsüber von Mo-Fr kommen muss. Am Wochenende tagsüber hätte ich machen können, aber unter der Woche bin ich ja bei meinem Hauptarbeitgeber und kann auch wegen der Tageshöchstarbeitszeit nicht noch im Anschluss zu meinem Nebenarbeitgeber. Ist es zulässig, dass der Nebenarbeitgeber trotz Kenntnis, dass er nur Nebenarbeitgeber ist und entsprechender Formulierung im Arbeitsvertrag (Nachtbereitschaft oder gleichwertige Tätigkeiten) von mir verlangt zwischen Mo und Fr zu kommen? Ich wäre dann ja gezwungen zu kündigen. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag steht. Nicht nur zur Tätigkeit, sondern auch zu den Zeiten. Im Vertrag steht ja nicht nur Nachtarbeit. Liebe Grüße NB
mellomania
ähm du arbeitest generell zu viel die woche! 45 stunden pro woche sind doch gar nicht zulässig...
luvi
Hallo, Die 45 Stunde pro Woche müssten schon zulässig sein. Sind das nicht während der Schwangerschaft 90 Stunden pro Doppelwoche, allerdings nicht mehr als 8.5 Stunden pro Tag. Wenn bei dir im Arbeitsvertrag steht, dass du nur nachts eingesetzt wirst, muss dir der Arbeitgeber ein BV ausstellen. Gibt es denn tagsüber vergleichbare Tätigkeiten? LG luvi
cube
@mellomania: Das Arbeitszeitgesetz erlaubt nach § 3 eine Arbeitszeit von 48 Wochenstunden im Durchschnitt von 24 Wochen oder sechs Monaten. Die 45 Stunden/Woche sind also erlaubt. Ich hatte selbst einen solchen Vertrag (Führungspos.) Man muss dann eben entsprechende Freizeit haben wie zB Freitag ab 15 Uhr bis Montag x Uhr frei. DAS ist hier nicht gegeben. Da es aber 2 AG´s sind, weiß ich nicht, wie es sich dann verhält - ist ja selbst gemacht und nicht von EINEM AG. Davon ab:Wenn in deinem Vertrag für den Nebenjob steht, dass du grundsätzlich auch von Mo-Fr eingesetzt werden kannst (od. x St. innerhalb von 7 Tagen), dann darf er das natürlich. Kannst du grundsätzlich nur am WE, hättest du das im Vertrag auch so festlagen lassen müssen.
Nelie1113
Ich verstehe diese Antworten leider immer gar nicht. Ist es bei einigen wirklich so unüblich zu seiner Vollzeittätigkeit noch einen Nebenjob zu haben? Hier wird doch auch so oft gesagt, dass der Vater, sollte er nicht genug für Unterhalt verdienen auch noch eine Nebentätigkeit annehmen muss. Warum ist das dann jetzt bei der Fragestellerin gleich so seltsam beantwortet worden? Natürlich darf sie 48 Std. die Woche arbeiten. Nur eben jetzt nicht mehr als 90 Std. in der Doppelwoche, weil sie schwanger ist. Dies ist jedoch nicht ihr Problem. Das müssen die beiden Arbeitgeber untereinander ausmachen, wer wieviel reduziert. Immer vorausgesetzt natürlich, die Nebentätigkeit wurde genehmigt, bzw. angezeigt beim Hauptarbeitgeber. Und weiter denke ich nicht, dass sie einfach mal so unter der Woche eingesetzt werden kann, während ihrer regulären Arbeitszeit. Es gelten schliesslich auch mündliche Vereinbarungen zum Arbeitsvertrag. Und hier ist es wohl ziemlich offensichtlich, dass die Fragestellerin eine Arbeitszeit ausserhalb ihrer regulären Hauptarbeitszeit vereinbart hat, da sie die Haupttätigkeit ja schon vorher hatte. Dies müsste jedem klar sein, auch vor Gericht, falls es so weit kommen sollte. Und auch hier gilt, dass sie vorher 10 Std. täglich, in manchen Ausnahmefällen 12 Std. täglich hätte arbeiten dürfen. Dies hat sich nun ebenfalls durch die Schwangerschaft geandert, muss aber eben auch durch die Arbeitgeber und nicht durch die Arbeitnehmerin geklärt und gegebenenfalls bei vollem Lohnausgleich reduziert werden. Nebentatigkeiten zum Hauptjob dazu funktionieren nunmal nur auf diese Weise.
cube
Die AG´s machen das untereinander aus? Nein, ganz sicher nicht. Keiner der AG´s ist dem anderen zu irgendetwas verpflichtet - die beiden haben doch keinen Vertrag miteinander :-) Und selbstverständlich kann der AG sie an den Tagen einsetzen, die vertraglich festgehalten wurden. Mündliche Absprachen oder Zusagen, dass entgegen des Vertrages nur am WE gearbeitet werden muss, muss man im Zweifel auch beweisen können. Zeugen zB? Oder eben schriftlich festhalten. Ansonsten gilt, was im Vertrag steht.
Nelie1113
Es tut mir leid, Du irrst Dich. Wenn aufgrund einer Schwangerschaft mutterschutzrechtliche Belange eingehalten werden müssen, muss das unter beiden Arbeitgebern ausgemacht werden. Das gleiche gilt beispielsweise auch mit dem Mutterschaftsgeld, das von beiden Arbeitgebern bezahlt werden muss und sich somit die Zuzahlung der Krankenkasse (die 23 Euro täglich) aufgeteilt werden müssen. Leider wird das hier in diesem Forum auch immer wieder bestritten. Nachzulesen ist dies bei der Knappschaft, bzw. Minijobzentrale. Ich weiss das sehr genau, weil es bei mir auch so war. Auch meine Krankenkasse wusste von dieser Regelung und hat mich damals erstmalig darüber aufgeklärt.
Nelie1113
Ich meinte natürlich 13 und nicht 23 Euro, das war ein Tippfehler.
Ähnliche Fragen
Guten Tag , ich habe einen befristeten Werkstudentenvertrag von 20 Wochenstunden . Über meine Krankenkasse besteht kein Anspruch auf Zahlungen im Beschäftigungsverbot und im Mutterschutz , aufgrund meiner Sozialversicherung als Werkstudentin. habe ich in der Schwangerschaft Anspruch auf eine Fortzahlung des Gehalts vom Arbeitgeber her , im B ...
Guten Abend Frau Bader, Meine gesamten Kollegen und ich haben eine Gehaltserhöhung zugesichert bekommen, da wir in eine höhere Qualifikations-Gruppe eingestuft wurden, doch meine Gehaltserhöhung wurde mir nun aufgrund meiner Schwangerschaft verweigert mit der Begründung, dass ich ja länger ausfallen werde. Wenn das so bleibt, verdiene ich weni ...
Ich bin noch nicht schwanger. Ich werde, laut Vertrag, am 01.01.2026 befördert. Die Voraussetzungen dafür sind ebenfalls vertraglich festgehalten: 1. bis dahin in Vollzeit arbeiten und 2. Trainingsangebote wahrnehmen. Ich möchte diese Beförderung auf jeden Fall mitnehmen, um nach der Elternzeit eine gute Voraussetzung zu haben. Meine Frage: darf ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind im sep 2024 geboren und bin selbstständig die Bemessungzeitraum war festgelegt steuerlich Jahre 2023 .Ich habe ein Änderung Bemessungszeit Antrag bei Elterngeld Stelle aufgrund Schwangerschaft bedingt Krankheit gestellt .Ich hatte ein stilles Geburt am 31.12.2022 und dadurch mein Gebärmutter Schwerverletzt wa ...
Sehr geehrte Frau Bader, anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026. Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite. Meine Fragen ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Sehr geehrte Fr. Bader Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025 meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung