Sonne3996
Hallo Frau Bader, Laut Mutterschutzgesetz darf man nur 8,5 Stunden am Tag arbeiten. Ich arbeite allerdings von Montag bis Donnerstag insgesamt 36 Stunden, also täglich 9 Stunden. Wie ist das dann jetzt? Muss ich dann täglich auf 8,5 Stunden runter und kann der Arbeitgeber verlangen das ich dann freitags komme und die restlichen 2 Stunden arbeite obwohl mein Vertrag auf 4 Tage 36 Stunden ist? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, die Antwort steht im Gesetz: § 4 MuSchG Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit (1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat Es ist also zulässig. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Wenn im Vertrag explizit 4 Tage in der Woche steht, dann brauchst du keinen 5. Tag kommen.
luvi
Hallo, Ich habe das Gesetz jetzt gerade nicht vorliegen. Aber steht da nicht auch was von höchstens 90 (?) Stunden pro Doppelwoche? Da würdest du ja nicht drüber kommen. LG luvi
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