Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeit - Minusstunden

Frage: Arbeitszeit - Minusstunden

papillon80

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Hallo, wir haben hier eine ziemlich komplizierte Überstundenregelung. Ich habe eine 40Std. Woche und es gibt eine elektr. Zeiterfassung. Es ist so geregelt, dass die ersten 20 Ü-Std. des Monats am Ende des Monats auf 0 gesetzt werden, die also nicht zählen. Ausgenommen sind Stunden, die an Wochenenden geleistet werden. Da ich im Januar durch die Schwangerschaft öfter mit Übelkeit zu kämpfen hatte, haben sich da ca. 2,5 Minusstunden angesammelt. Ich dachte, ich könne die im Februar rausarbeiten, blieb ab und zu etwas länger und hätte die Stunden eigentlich weggehabt, aber Ende Februar wurden die Ü-Std ja auf 0 gesetzt, so dass ich die Minusstunden immernoch habe und die Mehrarbeit im Februar der Firma praktisch geschenkt habe. Jetzt im März kommen wieder einige Minusstunden dazu, weil ich ab und zu eher gehen muss, wenn es mir einfach nicht gut geht. Ausgleichen könnte ich die Stunden ja nur durch Wochenendarbeit oder wenn ich mehr als 20 Stunden Mehrarbeit leiste (was ich aber nicht einsehe). Was passiert mit den Stunden, wenn ich jetzt ins Beschäftigungsverbot gehe? Können wir die Stunden vom Gehalt abgezogen werden? Ich kann ja aber nicht jedes Mal wegen der Übelkeit zum Arzt gehen und mich krankschreiben lassen...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich sehe das Problem an der Stelle, wenn sie einfach vorzeitig ihre Arbeitszeit beenden, ohne dem Vorgesetzten den Grund hierfür mitzuteilen. Ich würde mir von meinem Frauenarzt ein Attest schreiben lassen, dem zu entnehmen ist, dass sie zeitweilig wegen der Schwangerschaft Probleme haben und dann wieder gehen müssen. Und dies wurde ich dann auch explizit mitteilen, damit Ihnen diese Arbeitszeit dann eben nicht abgezogen wird. Liebe Grüße, NB


Lina_100

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Ich verstehe nicht wieso die Ueberstunden im Februar nicht verrechnet worden sind?


Spieli

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Lt. Mutterschutzgesetz ist Mehrarbeit oder Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr außer in der Gastronomie und bei Musik- und Theateraufführungen ebenfalls nicht erlaubt. Ausnahmen gelten laut Mutterschutzgesetz unter anderem im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Krankenpflege und in Familienhaushalten. Das Gewerbeaufsichtsamt kann weitere Ausnahmen zulassen. Sprich mit Deinem Arbeitgeber und beziehe Dich auf das Mutterschutzgesetz.


papillon80

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@Lina: die Stunden wurden nicht verrechnet, weil ich weniger als 20 Std. Mehrarbeit hatte. Und die ersten 20 Stunden zählen nicht. Die werden immer auf 0 gesetzt. Alles, was drüber ist, bleibt stehen und damit hätte ich die Minusstunden ausgleichen können. Aber ich komme ja nicht auf über 20 Std. Überstunden... Ich werd nun anbieten, mal einen Tag am WE zu arbeiten.


papillon80

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Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Den Grund für mein zeitiges Gehen teile ich meinem Vorgesetzten immer mit. Der sagt ja auch, ich solle nach Hause gehen und mich ausruhen. Na mal schauen. Jetzt ist er letzten Freitag grad selbst wieder Papa geworden. Ich hab ihm mal ne Mail geschrieben und meine Problematik geschildert. Mal sehen, was er dazu sagt.


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