Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

arbeitsvertrag vor 4 wochen verlängert und jetzt plötzlich schwanger?

Frage: arbeitsvertrag vor 4 wochen verlängert und jetzt plötzlich schwanger?

sunnydream87

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Guten morgen Frau Bader , Ich stehe gerade vor einem für mich großem Problem da ich gerade nicht weiß wie es jetzt weiter geht. Mein Arbeitsvertrag wurde im julai für ein weiteres Jahr bis August 2017 verlängert. Jetzt hab ich gestern erfahren das ich schwanger bin .....was passiert jetzt das Kind kommt im mai 2017 zur Welt noch vor auslaufen des Arbeitsvertrages.....ich arbeite in einem Beruf wo ein sofortiges Berufsverbot ausgesprochen werden kann wegen der Schwangerschaft .....nach der Entbindung möchte ich sehr gerne zeitnah wieder arbeiten gehen. Wie geht es denn jetzt rechtlich weiter was muss ich jetzt beachten? Ich habe große Angst meinen job jetzt endgültig zu verlieren. Vielen lieben Dank für ihre Hilfe im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Job ist befristet und wird einfach (ohne Kündigung) auslaufen, wenn der AG ihn nicht nächstes Jahr verlängert Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Der Kündigungschutz gilt bis 4 Monate nach der Entbindung. Was ist das für ein Beruf, dass da ein Beschäftigungsverbot nötig wäre?


chrissicat

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Dein Vertrag läuft erstmal entsprechend der Befristung weiter bis August 2017. Gekündigt werden kannst du jetzt erstmal nicht. Natürlich ist es möglich, dass dein Arbeitgeber den Vertrag mit August 2017 auslaufen lässt, rechtlich ist dies in Ordnung. Vielleicht ist hier Offenheit der Beste Weg?


Mitglied inaktiv

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Welche Kündigung? Die AG muss nicht gekündigt werden, der Vertrag läuft einfach ganz normal aus. Außer der AG verlängert diesen.


Mitglied inaktiv

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Wenn ein BV üblich ist und dein AG keine geeignete Ersatzstelle hat, dann wirst Du bis zum Mutterschutz ein BV bekommen. Der Vertrag wird dann bis zum Ende normal weiter laufen und, wenn nicht vom AG verlängert wird, auch normal auslaufen. Nach dem Mutterschutz wirst Du dann Anspruch auf Elterngeld haben, eben anhand dessen was du in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz verdient hast. Ohne Einkommen stehst Du da also dann also nicht. Dem AG kannst Du anbieten dann zeitnah nach der Geburt wieder zu kommen, zB indem Du dann wieder Vollzeit arbeitest oder eben in TZ. Je nachdem kommt dann bei dir auch Elterngeld Plus in Frage. Biete das doch deinem AG an. Wenn er dich als Angestellte schätzt, wird er dem sicherlich zugeneigt sein. Wenn nicht, würde ich das Jahr EG genießen mit dem Kind - wenn ihr es euch finanziell leisten könnt - und in der Zeit schauen was du beruflich in Zukunft machen willst bzw wo.


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