Himbeere2008
Ich habe im November 2011 wieder angefangen in Teilzeit zu arbeiten. Damals habe ich einen Arbeitsvertrag unschrieben. Jetzt gibt es seit 01.10.2012 in meinem Beruf einen Tarifvertrag, an den sich der Arbeitgeber eigentlich halten muss, z.B. mehr Gehalt ab 01.10.2012 und auch ein 13. Gehalt mit der Novemberabrechnung. Es gab natürlich keine tarifliche Gehalterhöhung im Oktober, mit der Begründung ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben. 13. Gehalt will er auch nicht zahlen. Wer hat jetzt Recht?
RUB
Mitglied inaktiv
Wenn das Unternehmen im Allgemeinen an einen Tarifvertrag angeschlossen ist, dann darf Dich ein Arbeitsvertrag nicht schlechter stellen. Aber nicht alle Arbeitgeber sind einem Tarifvertrag angeschlossen. Ohne weitere Infos dazu kann das also niemand so genau sagen. LG Sabine
Himbeere2008
Mein Chef ist an einen Tarifvertrag angeschlossen. Er ist Zahnarzt und hat eine Kassenzulassung, somit ist er Mitglied der Zahnärztekammer. Laut Tarifvertrag muss einer von beiden, Arbeitgber oder Arbeitnehmer, einem Verband angehören. Würde er ohne Kassenzulassung arbeiten und ich wäre in einem Berufverband, müsste der Tarfivertrag auch greifen. Er stellt sich aber trotzdem quer.
Mitglied inaktiv
Dann mahne es schriftlich an und schreiben mit in den Brief das Du, sollte er es dennoch nicht machen Du Dich damit an die Kammer wenden wirst. Dein Arbeitsverhältnis ist damit aber sicher total kaputt. LG Sabine
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