Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsvertrag läuft zur EZ aus

Frage: Arbeitsvertrag läuft zur EZ aus

Taschax3

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitsvertrag läuft zum 30.09 aus und solange geht auch meine Elternzeit (dann 12 Monate). Unsere Tochter ist am 01.10.2023 geboren. Ich hatte vor ab 01.07 bis 31.12 in Elternteilzeit zu arbeiten. Jetzt hat sich aber herausgestellt das es wohl aufs Auslaufen des Vertrags hinausläuft. Betreuung hatten wir ab 01.01.2025 angemeldet, da wir unsere Tochter auch nicht zu früh in die Krippe geben wollten, ob wir einen Platz bekommen steht nicht fest. Bisher haben wir nur absagen bekommen. Die Kita auf den Letztwunsch hat wohl noch Plätze, es entscheidet sich aber noch. Welche finanziellen Möglichkeiten habe ich denn nun? Ab 01.10 werden wir leider definitiv keinen Platz bekommen und es ist uns auch zu früh unsere Tochter in Betreuung zu geben.    Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Liebe Grüße Tascha


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vertrag endet und Sie können sich nicht arbeitssuchend melden, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Ich würde es trotzdem der Agentur f Arbeit melden. ArbGeld I bekommen Sie nicht. Es bleiben also der Vater und schlimmstenfalls staatliche soziale Leistungen Liebe Grüße NB


Ani123

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Der KV muss für sie und ihr Kind aufkommen. Allerdings darf er fordern, dass sie arbeiten gehen. Ihnen steht ein per Rechtsanspruch ein Betreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag Ihres Kindes zu. Dass sie ihr Kind erst ab dem 15. Lebensmonat betreuen lassen wollen ist quasi Luxus, besonders wenn sie sich das finanziell nicht leisten können. Die Betreuungsplätze werden vorrangig zu August frei, weil dann Kinder in die Schule wechseln bzw. von der Krippe und Tagespflege in den Kindergarten. Alle werden bemüht sein die freien Plätze zu dann wieder zu besetzen um keine finanziellen Einbußen zu haben. Kinder, welche später eine Betreuung wünschen werden daher bei der Platzvergabe erstmal nicht berücksichtigt und erhalten eine Absage. Sollte es noch freie Plätze zu später geben werden diese Kinder wieder berücksichtigt, wobei auch da erst September, dann Oktober, usw. an der Reihe sind. So wie sie schreiben haben sie mehrere Absagen erhalten und hoffen auf einen Platz bei ihrem Letztwunsch. Bei der direkten Vergabe werden sie keinen Platz bekommen haben, weil es dafür jetzt zu spät ist. Die Kita wird warten ob alle Kinder ihren Platz bis Tag X zusagen. Falls nicht rücken Kinder nach, worunter ihr Kind fällt. Ich würde in der Kita anrufen und nachfragen, wie weit die Platzvergabe ist und wie hoch die Chance ist, dass es einen Platz bekommt. Z. B. können sie auch äußern, dass jetzt ein Platz ab Oktober gewünscht wird, z. B. weil sich die familiäre Situation geändert hat. Vielleicht stehen ihre Chancen auf einen Nachrückplatz dann besser. Hinzu kommt, dass sie eine Eingewöhnungszeit mit einplanen sollten, welche nach Berliner Modell mindestens 2 Wochen dauert. Diese wird individuell ans Kind angepasst, wobei ihr Ziel keine lange Eingewöhnung sein sollte, nur damit sie nicht arbeiten müssen. Aus Erziehersicht kann ich schreiben, dass in der Regel Kinder nach 4 Wochen eingewöhnt sind (ganztags). Sollte der KV nachweislich nicht für das Kind und sie aufkommen können können sie einen Antrag auf Kindergeldzuschuss und Wohngeld stellen. Anspruch auf ALG1 haben sie erst wenn ihr Kind betreut ist. Und die Betreuung muss es wirklich geben, damit sie z. B. an geforderten Maßnahmen teilnehmen können. ALG1 bekommen sie nur für die Stunden, wie die Arbeiten können. Mehr anzugeben als umsetzbar ist sollten sie nicht. Sollte die Agentur für Arbeit ihnen nachweisen, dass sie so viel wegen fehlender Kinderbetreuung gar nicht arbeiten können ist das Betrug.  Sie sollten sich schnellstens um eine Betreuung ab dem 1. Geburtstag kümmern,damit sie noch genug Zeit für eine Eingewöhnung bis Ende Dezember haben.  Mit Absage der Kita mit Letztwunsch sollten sie ihren Rechtsanspruch geltend machen. Schreiben sie ihre Gemeinde/Stadt per Einschreiben an und fordern auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes zum 1. Geburtstag ihres Kindes. Weisen Sie daraufhin, dass sie sonst Schadensersatz wegen Gehaltsausfall geltend machen. In der Regel wird dann ein Platz zugewiesen. Dieser muss nicht ihren Wünschen wie bei der Anmeldung entsprechen. Zudem muss es keine Kita sein, sondern kann z. B. die Tagespflege sein. Ob sie den zugewiesenen Platz annehmen ist ihnen frei überlassen. Lehnen sie den Platz ab haben sie keinen weiteren Anspruch auf Zuweisung auf einen Betreuungsplatz.   Trotz Zuweisung (egal ob angenommen oder abgelehnt) können sie ihr Kind weiterhin regulär anmelden und einen Platz in einer Wunschkita bekommen.  Bedenken Sie: Ohne Bezug von EG und EZ (ohne Arbeitgeber keine EZ) sind sie nicht krankenversichert. Ihr Kind kann über den KV mitversichert werden. Wenn sie verheiratet sind können sie das auch. Wenn nicht müssen sie sich selbst gesetzlich krankenversichern was mind. 200€ monatlich kostet.  


Taschax3

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Hallo Ani, vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort. Das hat schon mal sehr geholfen. Es haben sich allerdings noch weitere Fragen ergeben. Ich hatte nun EZ seit dem 01.10.2023 und bis 30.06.2023 eingereicht, da dann wegen des Auslaufen des Vertrags verhandelt werden sollte. Es war der Plan ab 01.07.24 bis 31.12.24 ein Elternteilzeit zu gehen. Da nun der Vertrag aber voraussichtlich ausgelaufen lassen wird sollte ich am besten volle EZ bis 30.09.2024 nehmen? Kann ich, auch wenn ich keinen Anspruch auf Elterngeld mehr habe dennoch 24 Monate in Elternzeit sein? Wie verhält sich das mit der Versicherung, derzeit ist diese ja beitragsfrei gestellt. Und dürfte ich dann einem Minijob nachgehen oder wäre der Status Mutter/Hausfrau damit gesetzt? Wäre hier die Elterngeldstelle die richtige Anlaufstelle für Fragen? Vielen Dank für weitere Antworten :)


Himbeere2008

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Du kannst deine Elternzeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verlängern, da du weniger als 2 Jahre gemeldet hast.  Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit. Nach dem Auslaufen des Elterngeldes bist du Hausfrau und nicht mehr krankenversichert. Du kannst dich dann über deinen Mann Familien versichern.


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