Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsvertrag - kann der AG verlangen, das der Vater im Krankheitsfall..

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsvertrag - kann der AG verlangen, das der Vater im Krankheitsfall..

Mitglied inaktiv

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... des Kindes NICHT frei bzw. Urlaub bekommt oder ist das rechtswidrig? Lieben Gruß Claudia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, so pauschal kann man das nicht sagen. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Das ist im Sozialgesetzbuch geregelt, da kann der AG nix anderes vereinbaren. Oder wenn er es doch tut, würde ich zur Not trotzdem die Krankheitstage für das Kind nehmen, da dann dieser Passus des Arbeitsvertrages rechtwidrig ist :-) Viele Grüße Désirée


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