Fr.H
Hallo Fr. Bader. Ich habe folgende Frage. Ich habe mein arbeitsvertag zum 30.4.2020 gekündigt aufgrund eines Umzugs in ein anderes Bundesland. Meine Frage bezieht sich darauf wie ich rechtlich und finanziell abgesichert bin ich ich z.b: meinen neuen arbeitsvertag unterschrieben hätte und vor dem Jahr 2020 schwanger werden würde ob der arbeitsvertag somit hinfällig wäre oder ob ich trotzdem diesbezüglich abgesichert bin? MfG.
Hallo, verstehe die Farge nicht so ganz. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben ändert sich daran trotz Schwangerschaft nichts Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hast du schon einen neuen Arbeitsvertrag? Bist du schon schwanger?
cube
Dein Arbeitsvertrag ist bis zum Kündigungsdatum gültig. Dann aber ist er eben auch beendet. Die Schwangerschaft hat keinen Einfluss darauf. Wirst/bist du schwanger ohne neuen AG am neuen Arbeitsort, kannst du ALG beantragen. Einem potentiellen neuen AG brauchst du nichts von der Schwangerschaft zu sagen und würdest beim neuen Arbeitsvertrag Kündigungsschutz ab Bekanntgabe der Schwangerschaft genießen.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, mein Chef hat mich heute angerufen. Da er für mich keinen Ersatz findet, wenn ich weiter als Leitung angestellt bin, soll ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben ab 01.07. mit einer neuen Stelle( also der Stellvertretung) und einer Schlechtergruppierung vom Gehalt her. Am 01.07. werde ich mich bereits im Muttersch ...
Hallo Frau Ba, der befristete Vertrag endet während der Schwangerschaft und des Mutterschaftsurlaubs, das Arbeitsverhältnis endet am 04.06.2024. Ich bin pflichtversichert bei VIACTIV. Der Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub beginnt am 22.05.2024. Wer zahlt am Ende des Arbeitsvertrages? Welche Leistungen erhalte ich am Ende des Mutterschaftsu ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein ein Befristeter Vertrag von mein Arbeitgeber für 2 Jahre. Das endet Oktober 2024. Jetzt er hat mir nicht das Vertrag verlängert, weil ich schwanger bin. Mein Geburtstermin ist im Oktober auch une Elterngeld beginnen im Dezember. Bekomme ich Elterngeld so hoch wie ich ein unbefristeter Vertrag hätte, oder bekomme ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich meines befristeten Arbeitsvertrages und einer erneuten Schwangerschaft. Ich habe am 01.12.2023 bei meinem aktuellen Arbeitgeber angefangen und habe einen befristeten Vertrag (bis zum 01.06.2026). Nun bin ich das zweite mal Schwanger. Mein Kind wird voraussichtlich im Januar 2025 geboren ...
Hallo Frau Bader, ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...
Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe einen Monat lang gearbeitet und bin schwanger geworden. Mein Vertrag ist befristet bis März 2026. Nach der Geburt meines Kindes erhalte ich Elterngeld (8 Monate lang), da der Vertrag später ausläuft. Was muss ich nach Ablauf des Vertrages tun, um die Elternzeit und Elterngeld fortzusetzen, bis das Kind ...
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete Mitte Juli und ich habe meinen Arbeitsvertrag (zuvor Vollzeit) bis Oktober stilllegen lassen, da ich noch nicht arbeiten konnte. Nun fange ich allerdings doch nicht mehr in der besagten Firma an zu arbeiten, da wir uns Finanziell nicht einigen können. Ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten, ...
Hallo, ich habe ein riesiges Problem welches mich total belastet. Fangen wir Mal an.. Ich arbeite seit 5 Monaten in einem Krankenhaus auf 30 Std im Tagdienst, nun kam mein Chef vor 2 Wochen auf mich zu und sagte ich muss die Stelle wechseln da ich sonst gekündigt werde. Natürlich wusste ich vorab von diesem Gespräch und habe mit meinem ...
Guten Tag, Ich arbeite momentan als Pädagogin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist begründet durch eine Freigestellte Kollegin. Mir wurde im Vorstellungsgespräch bereits gesagt, die Stelle wird entfristet, wenn die Kollegin nicht wieder kommt. Versprechen können sie es mir nicht. Mein Vertrag wurde nun im Mai nochmal verl ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld
- Beratungshilfe und Unterhalt rückwirkend
- Frühchen Mutterschutz
- Kurzarbeit annehmen in Elternzeit
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG
- AG weigert sich, Arbeitgeberzuschuss zu zahlen