Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsverbot

Yvi1609

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Hallo Frau Bader, ich arbeite Hauptberuflich als Verwaltungsangestellte täglich von 9-12:30. Das ist kein Problem. Nebenberuflich arbeite ich an einer Schule als Rettungsschwimmer und bin teilweise für bis zu 27 Kindern im Badebetrieb verantwortlich. Da ich durch meine Schwangerschaft (aktuell 7SSW) öfter mit Schwindelanfällen zu kämpfen habe,stellt sich jetzt die Frage, ob der Arzt mir aufgrund der erhöhten Aufsichtspflicht und dem bestehenden Risiko für den Nebenjob ein Arbeitsverbot oder eine Empfehlung zur Änderung des Tätigkeitsfeldes aussprechen kann.


chrissicat

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Die Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber und/oder sein Betriebsarzt durchführen.


Mitglied inaktiv

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Es ist gar nicht nötig, dass in diesem Fall der Arzt ein Beschäftigungsverbot ausstellt; das wäre Sache des Arbeitgebers, der ohnehin keine Schwangere als Rettungsschwimmerin einsetzen darf, so dass sie Notfallhilfe leisten muss. Der Arbeiter muss die Gefährdungsbeurteilung durchführen. Er kann dich im Schwimmbad an der Kasse einsetzen, wenn er möchte, alternativ freistellen.


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