Mitglied inaktiv
Ich bin im 6.Monat Schwanger und da ich im mOment krankgeschrieben bin machte meine Chefin mir den Vorschlag mit Arbeitsverbot. Was heißt das für mich, wie bin ich finanziell dann gestellt? Muß meine Chefin mir dann mein volles Gehalt weiterzahlen nach 6 Wochen?
Hallo, Als werdende oder stillende Mutter dürfen Sie während Ihrer Schwangerschaft und der Stillzeit bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben. Im Gesetz sind daher allgemeine Beschäftigungsverbote genannt: Grundsätzlich dürfen Schwangere: · nicht schwer körperlich arbeiten; · nicht mit Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen, Gasen usw. ausgesetzt sind; · nicht im Akkord arbeiten; · keine sonstigen Arbeiten verrichten, bei denen sie durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielen können; · nicht am Fließband mit vorgeschriebenem Arbeitstempo arbeiten; · nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie regelmäßig Lasten über 5 Kilogramm oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 Kilogramm ohne mechanische Hilfsmittel von Hand bewegen oder befördern müssen, sie sich häufig erheblich strecken oder beugen müssen, sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen, sie ausgleiten, fallen oder abstürzen könnten und dadurch einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind, sie der Gefahr einer Berufskrankheit ausgesetzt sind; · nicht an Geräten oder Maschinen arbeiten, bei denen sie den Fuß stark beanspruchen müssen, um sie zu bedienen (z.B. durch Fußantrieb); · nicht mehr als maximal 8,5 Stunden pro Tag oder 90 Stunden innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Wochen arbeiten. Wenn der fünfte Schwangerschaftsmonat vorüber ist, dürfen Sie nicht mehr als vier Stunden täglich arbeiten, wenn Sie dabei ständig stehen müssen. Es kann für Sie auch ein persönliches Beschäftigungsverbot gelten: Wenn ein Arzt bei einer Untersuchung feststellt, dass Sie oder Ihr Kind - unabhängig von den oben genannten Verboten - gesundheitlich gefährdet sind, falls Sie ihre Tätigkeit weiter ausüben, dürfen Sie an diesem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden. Möglich wäre dann, dass Ihr Arbeitgeber Sie - zum gleichen Entgelt - an einen anderen Arbeitsplatz umsetzt. Dieses Beschäftigungsverbot unterscheidet sich von einer Krankschreibung. Sie haben bei keinem Beschäftigungsverbot Einkommensverluste zu befürchten, da Sie Mutterschutzlohn (zu unterscheiden vom Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen) in Höhe Ihres durchschnittlichen Nettolohns erhalten. Dies muss man von einer Krankschreibung unterscheiden. Bei letzterer erhalten Sie für die gesamte SS insgesamt nur 6 Wo. Lohnfortzahlung und danach Krankengeld von der KK. Was vorliegt, hängt vom Arzt ab. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wenn du vom Arbeitgeber ein Arbeitsverbot bekommst, weil er dich nicht mehr beschäftigen kann, muß er dir dein Gehalt weiter zahlen. Erteilt dir dein FA ein Arbeitsverbot, dann bekommst du Geld von der Krankenkasse.
Mitglied inaktiv
Das Arbeitsverbot stellt immer der Arzt aus. Das bedeutet, daß bei Weiterbeschäftigung unter bestimmten Bedingungen Gefahr für Mutter und/oder Kind besteht. In dem Fall zahlt der AG Dir Dein normales Gehalt weiter, und zwar schlimmstenfalls bis zur Geburt. Ich finde es fair von Deinem AG, Dir das angeboten zu haben, denn bei einer Krankschreibung bekommst Du nach 6 Wochen nur das (Gekürzte) Krankengeld von der Krankenkasse. Der AG kann Dir höchstens einen Ersatzjob anbieten, bei dem die Gefahren nicht mehr gegeben sind (z.B. an der Rezeption, wenn Du vorher immer stehen mußtest und das nicht mehr geht). LG, Elisabeth.
Mitglied inaktiv
Hallo Elisabeth! Laut Paragraph 3 MuSchG wird vom Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilt..... Laut Paragraph 4 aus der Tätigkeit...., Kann der Arbeitgeber ihr keine andere Tätigkeit zuweisen, die nicht unter dem MuSch fällt, muß er ihr ein Arbeitsverbot erteilen und die Bezahlung ist laut Paragraph 11 geregelt. (Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen)
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