Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Noch steht noch nicht 100%ig fest das ich SS bin,wegen 3 Fehlgeburten bin ich aber vorsorglich Krankgeschrieben worden.Nun meine Frage:Wenn sich die SS bestätigt,welche Vorraussetzungen müssen gegeben sein um ein Arbeitsverbot auszusprechen?Ich arbeite am Backshop was körperlich sehr schwer ist(schweres heben,Hitze,Kälte).Ausserdem arbeiten wir 7-10 Std.am Stück ohne Pause,da der Stand immer besetzt sein soll.Wie ich meinen Chef kenne kommt wieder ein blöder Spruch und er wird mich nicht an die Kasse setzen,weil keiner im Laden freiwillig diesen Job machen würde. Für eine Beantwortung wäre ich sehr dankbar. LG Susanne
Liebe Susanne, Als werdende oder stillende Mutter dürfen Sie während Ihrer Schwangerschaft und der Stillzeit bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben. Im Gesetz sind daher allgemeine Beschäftigungsverbote genannt: Grundsätzlich dürfen Schwangere: · nicht schwer körperlich arbeiten; · nicht mit Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen, Gasen usw. ausgesetzt sind; · nicht im Akkord arbeiten; · keine sonstigen Arbeiten verrichten, bei denen sie durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielen können; · nicht am Fließband mit vorgeschriebenem Arbeitstempo arbeiten; · nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie regelmäßig Lasten über 5 Kilogramm oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 Kilogramm ohne mechanische Hilfsmittel von Hand bewegen oder befördern müssen, sie sich häufig erheblich strecken oder beugen müssen, sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen, sie ausgleiten, fallen oder abstürzen könnten und dadurch einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind, sie der Gefahr einer Berufskrankheit ausgesetzt sind; · nicht an Geräten oder Maschinen arbeiten, bei denen sie den Fuß stark beanspruchen müssen, um sie zu bedienen (z.B. durch Fußantrieb); · nicht mehr als maximal 8,5 Stunden pro Tag oder 90 Stunden innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Wochen arbeiten. Wenn der fünfte Schwangerschaftsmonat vorüber ist, dürfen Sie nicht mehr als vier Stunden täglich arbeiten, wenn Sie dabei ständig stehen müssen. Es kann für Sie auch ein persönliches Beschäftigungsverbot gelten: Wenn ein Arzt bei einer Untersuchung feststellt, dass Sie oder Ihr Kind - unabhängig von den oben genannten Verboten - gesundheitlich gefährdet sind, falls Sie ihre Tätigkeit weiter ausüben, dürfen Sie an diesem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden. Möglich wäre dann, dass Ihr Arbeitgeber Sie - zum gleichen Entgelt - an einen anderen Arbeitsplatz umsetzt. Dieses Beschäftigungsverbot unterscheidet sich von einer Krankschreibung. Sie haben bei keinem Beschäftigungsverbot Einkommensverluste zu befürchten, da Sie Mutterschutzlohn (zu unterscheiden vom Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen) in Höhe Ihres durchschnittlichen Nettolohns erhalten. Dies muss man von einer Krankschreibung unterscheiden. Bei letzterer erhalten Sie für die gesamte SS insgesamt nur 6 Wo. Lohnfortzahlung und danach Krankengeld von der KK. Was vorliegt, hängt vom Arzt ab. Je nach Ihrem Vertrag darf der AG Sie aber umsetzen, zB an die Kasse. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallöchen, ich bekam meine Laura Celine am 20.10.01! Ich erfuhr Ende März 2001 das ich schwanger bin, da war ich schon in der 10 SSW und dann bekam ich sofort Arbeitsverbot, denn ich arbeitete an einer Tankstelle! Und zwar wäre ich da immer die ganze Schicht über alleine gewesen, nur am stehen, schwer heben und putzen! Also ich glaub schon das Du das Arbeitsverbot bekommst, dieses kann übrigens auch Dein FA aussprechen oder wende Dich an euer Gewerbeaufsichtsamt, dieses hat das bei mir beschlossen. Lies mal im Mutterschutzgesetz nach, da steht auch alles näher beschrieben! Liebe Grüße und alles Guuute Dany mit Laura
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