Mitglied inaktiv
Ich bin selbständig und werde wahrscheinlich nach der Geburt auch schon bald kleinere Sachen von zuhause aus machen, sprich arbeiten (ich muss ein paar Wochen nach der Geburt eine Publikation abgeben), und vielleicht auch mal zu einem Meeting o.ä. zu einem Auftraggeber fahren oder einen Tag im Büro sitzen. Nun lese ich immer wieder von einem "Arbeitsverbot" nach der Geburt (Sechs Wochen oder so?). Was kann das für mich bedeuten? Darf ich keine Aufträge annehmen? Oder ist das bei Selbständigen wie bei allen anderen Mutterschutzvereinbarungen egal?
Liebe Maria-Christina, das Mutterschutzgesetz gilt für Selbständige nicht, Sie können also machen, was Sie sich selbst zutrauen. Ich wünsche alles Gute für die Geburt! N. Bader
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