Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsübergabe während dem Mutterschutz

Frage: Arbeitsübergabe während dem Mutterschutz

Vici1990

Beitrag melden

Hallo, ich brauche dringend Hilfe bzw. Rat. Letztes Jahr im Juni bin ich krankheitsbedingt, wegen einer Depression ausgefallen und war daraufhin bis Anfang September krankgeschrieben. Mitte August habe ich erfahren, dass ich in der 11. SSW bin. Ende August habe ich es meinem Arbeitgeber mitgeteilt und mit Ihm ein Gespräch, wegen wieder Arbeiten geführt. Anfang September bin ich dann ohne Wiedereingliederung wieder Arbeiten gegangen. In den drauf folgenden Wochen bin ich immer mal wieder, wegen der Depression und der Schwangerschaft krankheitsbedingt ausgefallen. Am 09.12.2021 hatte ich Kreislaufprobleme in der Arbeit und hatte Angst zusammen zu brechen. Ich bin dann zum Chef gegangen und habe gefragt, ob ich nach Hause dürfte. Das war der vierte Tag an dem ich wieder arbeiten war, nachdem ich vier Wochen ausgefallen war. Der hat dann zu mir gesagt: dann fahren Sie nach Hause. Was ich schon als unterlassene Hilfeleistung gesehen habe, da ich echt Angst hatte zusammen zu brechen Am 10.12.2021 hatte ich meinen nächsten Termin beim Frauenarzt, welcher mich aufgrund von Wassereinlagerungen und Kreislaufproblemen ins Beschäftigungsverbot genommen hat. Ich habe an diesem Tag in der Arbeit angerufen und wollte mit dem Chef reden, aber er hat sich am Telefon verleugnen lassen. Ich habe bisher keine Übergabe gemacht. Als ich im Juni ausgefallen war, haben die meinen Schreibtisch alleine durch geguckt und abgearbeitet . Als ich dann im September wieder kam, hat man mir alles mögliche auf den Tisch gelegt, wo ich selber keinen Überblick drüber bekommen habe. Zumal ich auch immer wieder ausgefallen war. Letzte Woche hat mich mein Chef versucht anzurufen, aber weil ich in Terminen war, konnte ich nicht ans Handy gehen und habe Ihn auch ehrlich gesagt nicht zurück gerufen. Gestern kam dann ein Einschreiben, dass ich mich kurzfristig melden soll, um eine ordentliche Übergabe meines bisherigen Arbeits- und Zuständigkeitsbereich an einen Kollegen zu machen. Sowie der Weitergabe von Informationen und der Rückgabe des Firmenschlüssels. Seit gestern bin ich im Mutterschutz, davor war ich im Beschäftigungsverbot. Jetzt meine Frage, muss ich die Übergabe überhaupt machen? Ich weiß doch gar nicht was alles auf meinem Schreibtisch liegt und was für Informationen ich weitergeben soll. Zur Information ich bin Bürokauffrau und eigentlich sind die Sachen selbst erklärend. Was kann passieren, wenn ich mich weigere die Übergabe zu machen? Ich hoffe, dass ich kurzfristig eine Antwort bekomme. Mein Chef hat mir eine Frist bis zum 07.02.2022 gegeben um mich bei Ihm zu melden.


mellomania

Beitrag melden

Ich nehme an der Chef ist wegen des unsaubere bv angenervt. Wäre ich auch. Du musst überlegen, willst du dorthin zurück? Ich würde eine ordentliche Übergabe machen. Offiziell bist du im Mutterschutz und musst nicht. Aber ich für mich würde halt überlegen, ob ich das Arbeitsklima gefährde, dann brauch ich mich aber net wundern wenn nach der ez Theater is und auf meine Wünsche net eingegangen wird, oder ob ich halt Vorbaue und das ordentlich mach.


KielSprotte

Beitrag melden

Naja, von unterlassener Hilfeleistung zu sprechen, ist ja wohl "leicht" übertrieben. Wenn es dir wirklich sooooo schlecht ging, dann hättest du wohl nicht gefragt, ob du gehen kannst, sondern hättest ihm bescheid gesagt, dass du gehen musst bzw. wenn es wirklich so akut gewesen ist, hättest du dich abholen und zum Arzt fahren lassen (Mann, Familie, Freunde oder Taxi, wenn kein Kollege so nett gewesen wäre). Wassereinlagerungen sind kein Grund für ein BV, da kann es noch Ärger von Seiten der Krankenkasse geben. Und dein Chef hat dich noch vor dem Muschu versucht zu kontaktieren - wenn du dann aus Trotz nicht reagierst - dein Pech. Falls du in Erwägung ziehen solltest, dort nach der EZ wieder zu arbeiten, dann kümmere dich jetzt und versuche die Wogen zu glätten, wenn nicht, schicke den Schlüssel per Einschreiben zurück und fertig.


zweizwerge

Beitrag melden

Huhu, wenn Du Dich weigerst, die Übergabe zu machen, dann musst du zumindest den Schlüssel abgeben.


Berlin!

Beitrag melden

Kommen wir mal zu dem, was Du gefragt hast. Es war mir schon beim Lesen klar, dass die hier wohnende BV-Polizei über Dich herfallen wird *augenroll Du musst unterscheiden: Firmeneigentum musst Du zurückgeben, unverzüglich und ich rate, es innerhalb der Frist zu tun. Du kannst die Sachen auch mit der Post schicken oder jemand damit schicken. Aber es muss zurückgegeben werden. Am besten mit einer Bestätigung der Übergabe der Sachen. Hierzu gehören: Schlüssel, Unterlagen, Hardware wie Telefone oder Computer, Datenträger.....sowas eben. Was die Übergabe an eine Nachfolgerin angeht: So eine Übergabe dürfte eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht sein. Mindestens. Im Arbeitsvertrag kann auch etwas anderes geregelt sein. Du musst mindesten Passwörter, Zugangsdaten etc. weitergeben. Auch Fristläufe, Sachstände von Projekten etc. solltest Du weitergeben. das kann ja auch telefonisch erfolgen, wenn es Dir krankheitsbedingt nicht möglich ist, in den Betrieb zu kommen. Auch hier ist Kommunikation alles. Sprich mit Deinem Chef. daran wird kaum ein Weg vorbei führen.


Tigerblume

Beitrag melden

Was befürchtest Du denn, wenn Ihr einen Termin vereinbart und Du an dem Tag hingeht und gemeinsam mit demjenigen an den die Übergabe erfolgen soll alles durchgehst?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...

Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...

Guten Tag,    danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten.    Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Hallo Frau Bader,   ich bin Schwanger und einen Monat vor Mutterschutz. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Funktionszulage für leitende Tätigkeiten bei meinem Arbeitgeber.Nun bin ich 5 Wochen vor Mutterschutz schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und der Arbeitgeber schickt mir per Einschreiben einen Brief, dass er die Positio ...

Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...