Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsübergabe während dem Mutterschutz

Frage: Arbeitsübergabe während dem Mutterschutz

Vici1990

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Hallo, ich brauche dringend Hilfe bzw. Rat. Letztes Jahr im Juni bin ich krankheitsbedingt, wegen einer Depression ausgefallen und war daraufhin bis Anfang September krankgeschrieben. Mitte August habe ich erfahren, dass ich in der 11. SSW bin. Ende August habe ich es meinem Arbeitgeber mitgeteilt und mit Ihm ein Gespräch, wegen wieder Arbeiten geführt. Anfang September bin ich dann ohne Wiedereingliederung wieder Arbeiten gegangen. In den drauf folgenden Wochen bin ich immer mal wieder, wegen der Depression und der Schwangerschaft krankheitsbedingt ausgefallen. Am 09.12.2021 hatte ich Kreislaufprobleme in der Arbeit und hatte Angst zusammen zu brechen. Ich bin dann zum Chef gegangen und habe gefragt, ob ich nach Hause dürfte. Das war der vierte Tag an dem ich wieder arbeiten war, nachdem ich vier Wochen ausgefallen war. Der hat dann zu mir gesagt: dann fahren Sie nach Hause. Was ich schon als unterlassene Hilfeleistung gesehen habe, da ich echt Angst hatte zusammen zu brechen Am 10.12.2021 hatte ich meinen nächsten Termin beim Frauenarzt, welcher mich aufgrund von Wassereinlagerungen und Kreislaufproblemen ins Beschäftigungsverbot genommen hat. Ich habe an diesem Tag in der Arbeit angerufen und wollte mit dem Chef reden, aber er hat sich am Telefon verleugnen lassen. Ich habe bisher keine Übergabe gemacht. Als ich im Juni ausgefallen war, haben die meinen Schreibtisch alleine durch geguckt und abgearbeitet . Als ich dann im September wieder kam, hat man mir alles mögliche auf den Tisch gelegt, wo ich selber keinen Überblick drüber bekommen habe. Zumal ich auch immer wieder ausgefallen war. Letzte Woche hat mich mein Chef versucht anzurufen, aber weil ich in Terminen war, konnte ich nicht ans Handy gehen und habe Ihn auch ehrlich gesagt nicht zurück gerufen. Gestern kam dann ein Einschreiben, dass ich mich kurzfristig melden soll, um eine ordentliche Übergabe meines bisherigen Arbeits- und Zuständigkeitsbereich an einen Kollegen zu machen. Sowie der Weitergabe von Informationen und der Rückgabe des Firmenschlüssels. Seit gestern bin ich im Mutterschutz, davor war ich im Beschäftigungsverbot. Jetzt meine Frage, muss ich die Übergabe überhaupt machen? Ich weiß doch gar nicht was alles auf meinem Schreibtisch liegt und was für Informationen ich weitergeben soll. Zur Information ich bin Bürokauffrau und eigentlich sind die Sachen selbst erklärend. Was kann passieren, wenn ich mich weigere die Übergabe zu machen? Ich hoffe, dass ich kurzfristig eine Antwort bekomme. Mein Chef hat mir eine Frist bis zum 07.02.2022 gegeben um mich bei Ihm zu melden.


mellomania

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Ich nehme an der Chef ist wegen des unsaubere bv angenervt. Wäre ich auch. Du musst überlegen, willst du dorthin zurück? Ich würde eine ordentliche Übergabe machen. Offiziell bist du im Mutterschutz und musst nicht. Aber ich für mich würde halt überlegen, ob ich das Arbeitsklima gefährde, dann brauch ich mich aber net wundern wenn nach der ez Theater is und auf meine Wünsche net eingegangen wird, oder ob ich halt Vorbaue und das ordentlich mach.


KielSprotte

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Naja, von unterlassener Hilfeleistung zu sprechen, ist ja wohl "leicht" übertrieben. Wenn es dir wirklich sooooo schlecht ging, dann hättest du wohl nicht gefragt, ob du gehen kannst, sondern hättest ihm bescheid gesagt, dass du gehen musst bzw. wenn es wirklich so akut gewesen ist, hättest du dich abholen und zum Arzt fahren lassen (Mann, Familie, Freunde oder Taxi, wenn kein Kollege so nett gewesen wäre). Wassereinlagerungen sind kein Grund für ein BV, da kann es noch Ärger von Seiten der Krankenkasse geben. Und dein Chef hat dich noch vor dem Muschu versucht zu kontaktieren - wenn du dann aus Trotz nicht reagierst - dein Pech. Falls du in Erwägung ziehen solltest, dort nach der EZ wieder zu arbeiten, dann kümmere dich jetzt und versuche die Wogen zu glätten, wenn nicht, schicke den Schlüssel per Einschreiben zurück und fertig.


zweizwerge

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Huhu, wenn Du Dich weigerst, die Übergabe zu machen, dann musst du zumindest den Schlüssel abgeben.


Berlin!

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Kommen wir mal zu dem, was Du gefragt hast. Es war mir schon beim Lesen klar, dass die hier wohnende BV-Polizei über Dich herfallen wird *augenroll Du musst unterscheiden: Firmeneigentum musst Du zurückgeben, unverzüglich und ich rate, es innerhalb der Frist zu tun. Du kannst die Sachen auch mit der Post schicken oder jemand damit schicken. Aber es muss zurückgegeben werden. Am besten mit einer Bestätigung der Übergabe der Sachen. Hierzu gehören: Schlüssel, Unterlagen, Hardware wie Telefone oder Computer, Datenträger.....sowas eben. Was die Übergabe an eine Nachfolgerin angeht: So eine Übergabe dürfte eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht sein. Mindestens. Im Arbeitsvertrag kann auch etwas anderes geregelt sein. Du musst mindesten Passwörter, Zugangsdaten etc. weitergeben. Auch Fristläufe, Sachstände von Projekten etc. solltest Du weitergeben. das kann ja auch telefonisch erfolgen, wenn es Dir krankheitsbedingt nicht möglich ist, in den Betrieb zu kommen. Auch hier ist Kommunikation alles. Sprich mit Deinem Chef. daran wird kaum ein Weg vorbei führen.


User-1769871192

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Was befürchtest Du denn, wenn Ihr einen Termin vereinbart und Du an dem Tag hingeht und gemeinsam mit demjenigen an den die Übergabe erfolgen soll alles durchgehst?


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