cdcd
Sehr geehrte Frau Bader, nach der Geburt meines 2.Kindes möchte ich mich beruflich neu orientieren und mit meinem neuen Arbeitgeber evtl. auch selbständig machen. Habe bei meinem bisherigen AG für mein 1.Kind 3 Jahre EZ bis 06.16 beantragt und genehmigt bekommen und seit 02.14 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Demnächst trete ich erneut in den Mutterschutz und möchte nach ET im August 2015 7-8 Monate Elterngeld beziehen und parallel Auszeit in Elternzeit in Anspruch nehmen. Im Anschluss daran habe ich die Möglichkeit, eine Stelle bei einem neuen Arbeitgeber in Vollzeit anzutreten und müsste somit die noch laufende EZ vorzeitig beenden. Alternativ könnte ich mich selbständig machen anstatt angestellt zu werden. Bei meinem neuen Arbeitgeber müsste ich offiziell ab Januar gemeldet sein, in meinem Fall also während EZ und Elterngeldbezug. Bei meinem alten Arbeitgeber müsste ich Ende August kündigen, um tariflich fristgerecht 4 Monate zum Quartalsende zum Jahresende aufhören zu können. Hier meine konkreten Fragen: 1.Hätte die Kündigung und der Wechsel bzw. Wegfall des AG einen Einfluss auf den Bezug von Elterngeld? 2.Könnte ich die ursprünglich bis 06.16 beantragte EZ auf 03.16 verkürzen, um ab 04.16 Vollzeit arbeiten zu können? 3.Wird die EZ automatisch beendet und muss bei einem neuen AG neu beantragt werden? 4. Könnte ich mich nach Kündigung alternativ (zusammen mit dem neuen Arbeitgeber) selbständig machen oder hätte dies negative Auswirkungen aufs Elterngeld? Sollte ich mich dann lieber im Anschluss an den Elterngeldbezug selbständig machen und vorher angestellt sein? Was ist das geschickteste Vorgehen in so einem Fall? Würde sehr gerne nach der Geburt meines 2.Kindes meinen alten AG schnell über meine Pläne informieren, damit dieser planen kann. Ein Hinauszögern wegen evtl. finanzieller Nachteile fände ich nicht aufrichtig. Vielen, vielen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser komplexen Frage! MfG cdcd
Hallo, bitte die hInweise lesen und allgemeiner fragen Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine kurze Frage zum sogenannten Elterngeldtrick: 1. Kind geb. Oktober 2021,davor Vollzeit tätig, Basiselterngeld bis Oktober 2022 2. Kind September 2023, seit Nov 2022 in Teilzeit tätig + Aufwandsentschädigung Ratsmandat Die Aufwandsentschädigung wurde zuletzt bei der Elterngeldstelle als selbstständig ...
Sehr geehrte Frau Bader, von unserer Krankenversicherung haben wir zwei widersprüchliche Aussagen erhalten. Jetzt wissen wir nicht, was korrekt ist. Wir sind nicht verheiratet. Mein Lebensgefährte nimmt ab dem 1. Geburtstag unseres Sohnes für 4 Monate Elternzeit, aber ohne Elterngeldbezug. Er ist gesetzlich versichert. Muss er einen Beitrag für ...
Hallo, Ich bin momentan angestellt. Würde aber gerne den AG wechseln. Ich bin momentan nicht mehr in Elternzeit und auch das Elterngeld ist bereits aufgebraucht. Ich spiele mit dem Gedanken, ob ich bei meinem jetzigen AG in Elternzeit gehen kann (sozusagen so lange die Probezeit beim neuen AG ist) und während der Elternzeit bei meinem neuen A ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld. ET ist mitte Mai und ich werde Elterngeld Plus beantragen. Jetzt ist es so, dass ich von meinem Arbeitgeber eine Lohnerhöhung bekomme, ein Sockelbetrag von etwas 200 Euro pro Monat (März bis Dezember 2024). Ich habe unterschiedliche Aussagen dazu bekommen, ob es Nachteile für meinen ...
Hallo Frau Bader, wir erwarten im Juni unser erstes Kind. Ich bin angestellt in Teilzeit mit Urlaubsanspruch von 30 Tagen, aber seit Ende 2023 im betrieblichen Beschäftigungsverbot. Bei meinem Partner wird voraussichtlich zum Jahresende 2024 ein kurzzeitiger finanzieller Engpass ohne Anstellung auftreten. Meine Überlegung ist, für Dezember kein ...
Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte. Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Dezember 2023 unseren Sohn bekommen. Das letzte Elterngeld wird mir im November ausbezahlt. Ich möchte mich mit einem Kleingewerbe selbständig machen. Wir möchten noch ein 2. Kind. Die Frage ist: Wann muss ich das Gewerbe anmelden, so dass es für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, welche Vorteile hat eine bestehende Anstellung/gültiger Arbeitsvertrag während des Elterngeldbezugs bzw. hat es Nachteile "nur" EG zu beziehen und in keinem Arbeitsverhältnis zu sein? Konkret überlege ich meinen Arbeitsvertrag während meiner Elternzeit mit bestehendem Elterngeld-Bezug zu kündigen, da ich ohnehin schon e ...
Sehr geehrte Frau Bader, für meinen Mann haben wir vom 19.3.-18.4.24 Elterngeld beantragt. Er hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, möchte aber wegen Unstimmigkeiten im Kollegium so schnell wie möglich kündigen. (Zu Monatsmitte oder -ende, 1 Monat im Voraus) Könnte er zum 31.3. kündigen? Bliebe es dann bei 1 Monat Kündigungsfrist? Würde ...
Liebe Frau Bader, meine Tochter kam im Juni 2024 auf die Welt. Zu der Zeit war ich unbefristet angestellt und habe Elternzeit bis Oktober 2025 beantragt. Aus persönlichen Gründen habe ich mein Arbeitsverhältnis zum 31.03.2025 selbst gekündigt aber bekomme ich immer noch EG bis September 2025. Jetzt habe ich ein Schreiben von der Krankenkasse er ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner