Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsstelle

Frage: Arbeitsstelle

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Hallo, wann und wie beantrage ich Erziehungsurlaub? Nach oder noch vor der Geburt? Kann ich während des Erziehungsurlaubes eine andere Stelle (nicht bei meinem jetzigen Arbeitgeber) annehmen und etwas dazuverdienen? Ich will nicht kündigen wegen Krankenversicherung und Sozialversicherung und Rente, das wird doch im EU weitergezahlt oder? Ist der Arbeitgeber verpflichtet mir während ich krank geschrieben bin meine Gehaltsabrechnungen nach Hause zu schicken? Ist mein Arbeitgeber berechtigt mit meiner Krankenkasse über mich zu sprechen? Er hat dort allen ernstes erzählt das er mir eine leichte Büro Tätigkeit angeboten hätte was eine glatte Lüge ist, im Gegenenteil der war so dreist mir zu sagen ich solle mich die ganze ss krank schreiben lassen damit er keine Kosten nach 6 Wochen mehr hat er könne mit mir nix anfangen. Dafür habe ich natürlich keinen Beweis, hat er am Telefon zu mir gesagt. Lieben Dank und sorry für die vielen Fragen, LG Tess


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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hallo, Sie beanatrgen nach der Geurt schriftlich EU u können dann mit Zustimmung vom Ag bei einem anderen Ag arbeiten.Ihre Abrechnung bekommen Sie nach Hause u der Arzt entscheidet, ob u was Sie arbeiten können! Gruß, NB


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