Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsstelle nach Elternzeit

Frage: Arbeitsstelle nach Elternzeit

mandulina83

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Werte Frau Bader, ich bin schwanger und werde es in den kommenden Tagen meinem Chef verkünden. Ich habe bereits ein Kind und war 2Jahre zu Hause. Bin dann wieder in meinen alten Job zurück, allerdings in eine andere Filiale und in Teilzeit. 6Monate später habe ich die Stelle innerhalb der Firma gewechselt und bin nun nach weiteren 4Monaten in der neuen Stelle schwanger geworden. Aktuell arbeite ich als Assistenz im Back Office und zuvor war ich im Vertrieb tätig zu den selben Konditionen. Mein Plan war 1,5 Jahre Elternzeit zu nehmen und dann Stundenweise wieder einzusteigen, so das ich dann nach 2Jahren wieder in Teilzeit arbeiten könnte. Ich weiß jedoch, das meine aktuelle Stelle nicht freigehalten wird. Nun zu meiner eigentlichen Frage - Welche Stelle kann mir denn grundsätzlich angeboten werden nach der Elternzeit? Meine Sorge ist nämlich das sie mich wieder in den Vertrieb schicken könnten...aber da möchte ich nicht mehr hin!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das hängt vom Vertrag u der bisherigen Tätigkeit ab. Da Sie ja im Vertrieb waren darf der Ag Sie da auch wieder hinschicken. Liebe Grüße NB


mellomania

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du hast nach der elternzeit anrecht auf eine gleichwertige stelle. ob das der vertrieb ist, weiß ich nicht. aber wenn du das angebot des AG nicht annehmen möchtest, müsstest du kündigen. alternativ könntest du währen der elternzeit mit seinem vorherigen einverständnis die teilzeit auch woanders (bis höchstens 30 h die woche) arbeiten und wenn dir das dann gefällt, dort bleiben. ablehen kann der AG das nur, wenn es eben ein direkter konkurrent ist. ich habe es genau so gemacht und bin nun woanders


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