Alte Arbeitsstelle nach Elternzeit weg

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Alte Arbeitsstelle nach Elternzeit weg

Hallo, Ich habe hier ein mittelgroßes Problem. Am 04.04.2016 wollte ich meine alte Arbeitsstelle nach 12 Monaten Elternzeit wieder antreten. Davor hatte ich meinem Chef mündlich gesagt das icj nach einem Jahr wieder komme und mein Sohn in eine KiTa kommt. Nun will er mich statt wie vertraglich vereinbart ist 30 Stunden/ Woche nur 10 Stunden/ Woche beschäftigen da er das So annahm. Nun kommt hinzu das ich wieder Schwanger bin und ich gerade keine Lösung parat habe. Er hat mich auch nicht gekündigt o. Ä. Dazu muss ich noch sagen das es ein Kleinbetrieb ist, unter 10 Angestellte. Mein Arbeitgeber meint er hätte da Sonderrechte... Was kann ich denn jetzt machen???? Danke schon mal für die Antwort, Liebe Grüße Tina

von Tina786 am 17.03.2016, 18:20



Antwort auf: Alte Arbeitsstelle nach Elternzeit weg

Hallo, wenn Sie nicht schriftlich einen Antrag auf TZ gestellt haben, den er genehmigt hat, haben Sie Anspruch auf de volle Stelle. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2016



Antwort auf: Alte Arbeitsstelle nach Elternzeit weg

Stimmt, er müsste Dir keinen Teilzeitvertrag anbieten innerhalb der Elternzeit - aber das will er ja auch gar nicht *g*. Du hast ein Anrecht auf deine alte Stelle oder eine vergleichbare. Hat er die Stelle anderweitig vergeben ist das sein Ding. Da du zudem wieder schwanger bist, kann er dir nicht einmal kündigen. Also entspannt sehen und nichts unterschreiben. Und am ersten Arbeitstag ganz normal erscheinen. Kündigen könnte er dich auch eh erst am ersten Arbeitstag. Elternzeit legst Du fest, nicht der Arbeitgeber. Allerdings, wenn Du nichts schriftlich hast wird es schwierig ihm nachzuweisen, das er wusste das du nach 12 Monaten wieder kommst. Üblicherweise geht die ja 3 Jahre. Kannst Du das nicht nachweisen, ist er nicht einmal verpflichtet dir die 10 Std anzubieten. Er müsste dann aber sein OK geben, das Du innerhalb der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten darfst. In der Elternzeit darfst Du ja bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Wenn Du aber eh einen 30 Std Vertrag hast, stellt sich eh die Frage, warum du nicht von Anfang an entsprechend länger Elternzeit gemeldet hast, mit dem Hinweiß nach den 12 Monaten Elterngeld wieder voll einzusteigen. Du kannst dem Chef aber netterweise mal sagen, sollte er keinen Arbeitsplatz für dich haben der mit dem Mutterschaftsgesetz vereinbar ist, kann er dir auch gerne ein BV aussprechen. Weiß ja nicht als was du arbeitest. Dann bekommt er das Geld über die Umlage von der KK wieder. Normalerweise ist es auch so, wenn eien Frau innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeiten will und Kinderbetreuung kein Problem ist, das sie, wenn der eigentliche Betrieb keine Teilzeitstelle hat, über die Stundenanzahl auch ALG1 bekommen kann. Fraglich ist aber, spielt das Amt da mit wenn Du eh zu spät dran bist mit der Meldung (hättest dich 3 Monate vorher melden müssen) und zweitens ob man es bei einem 30 Std Hauptvertrag so akzeptiert. Das bliebe als Plan B. ALG1 würde aber in die Berechnung für das Elterngeld2 als Nullrunde eingehen.

Mitglied inaktiv - 17.03.2016, 18:36



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