Memorie
Hallo Frau Bader, ich habe vor (nach 5,5Jahren Elternzeit) (3Kindern) wieder arbeiten zu gehen als geringfügig Beschäftigte von (8Std./Woche)(evl.auch etwas mehr) Nun ist es so, dass ich davor 7Jahre als Bürokauffrau in einen Großhandelsunernehmen gearbeitet habe. Da hatte ich natürlich einen bestimmten Stundensatz (Vollzeit) Im Betrieb sagte ich, dass es mir egal seie, ich würde auch eine Lagertätigkeit annehmen. Mein Chef sagte, er würde dies prüfen, würde mich aber auch gerne an den PC setzen (er dachte an Teilzeit). Nun habe ich gestern meinen ersten Probetrag nun doch im Lager gehabt. Meine Lagerchefin unterrichtete mich nach dem Anfangsstundenlohn (da musste ich natürlich gleich schlucken), da es weniger war, als ich verdiente. Nun mache ich mir jetzt Gedanken, zu welchem Gehalt müssen die mich einstellen, bzw. kann für eine Lagertätikeit der gleiche Stundensatz erfordert werden? (Warscheinlich nicht) Ich nehme an, dass ich mich noch einmal mit meinem Chef zusammen setzen muss (wg. einer Bürotätigkeit). Und wie steht es hier dann ? Frau Bader ich möchte einfach, bevor ich ein Gespräch mit der Firma habe meine Rechte als wiedereinsteigende Arbeitnehmerin erfahren. Vielen lieben Dank
Hallo, Sie haben Anspruch auf die alte Tätigkeit und den anteiligen Lohn Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du hast das Recht auf Deinen alten Job, je nach Größe der Firma auch in Teilzeit. Ob da 8 Stunden ausreichen weiss ich allerdings nicht. Dein Arbeitsvertrag ist gültig und dementsprechend darf man Deinen Lohn lediglich auf die Stunden runterrechnen die Du arbeiten wirst.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, wenn man im pharmazeutischen Aussendiest tätig ist, bekommt man ja unterschiedliche Gebiete zugeteilt z.B. München - Ulm. Muß der Arbeitgeber einem dieses Gebiet bis nach der Elternzeit freihalten, oder kann er einem auch Hamburg-Berlin anbieten, da das eigentliche Gebiet wieder besetzt worden ist? Vielen Dank für die Ant ...
Hallo Fr. Bader ich bekomme Ende Mai 09 mein Kind und möchte dann nach dem Mutterschutz für zwei Jahre in Elternzeit gehen. Mein AG (kleiner Betrieb) muss mir doch dann nach den zwei Jahren in dem Betrieb entweder die gleiche oder eine andere Stelle zurück geben für das gleiche jetzige Gehalt oder? Muss der AG dann der Person die meine Stelle an ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit läuft bald aus und ich habe von meinem Chef erfahren, das er meinen Arbeitsplatz nicht noch einmal umbesetzen möchte und meine Elternzeitvertretung dort lassen möchte. Für mich hat er nur eine sehr weit entfernte Stelle im Mutterunternehmen oder er kuendigt mir.Laut Arbeitsvertrag bin ich "Leiterin und Erz ...
Hallo, Ich habe hier ein mittelgroßes Problem. Am 04.04.2016 wollte ich meine alte Arbeitsstelle nach 12 Monaten Elternzeit wieder antreten. Davor hatte ich meinem Chef mündlich gesagt das icj nach einem Jahr wieder komme und mein Sohn in eine KiTa kommt. Nun will er mich statt wie vertraglich vereinbart ist 30 Stunden/ Woche nur 10 Stunden/ Woche ...
Werte Frau Bader, ich bin schwanger und werde es in den kommenden Tagen meinem Chef verkünden. Ich habe bereits ein Kind und war 2Jahre zu Hause. Bin dann wieder in meinen alten Job zurück, allerdings in eine andere Filiale und in Teilzeit. 6Monate später habe ich die Stelle innerhalb der Firma gewechselt und bin nun nach weiteren 4Monaten i ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit, Kind 2 und Kind 3