Anrecht auf Arbeitsstelle nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anrecht auf Arbeitsstelle nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe vor (nach 5,5Jahren Elternzeit) (3Kindern) wieder arbeiten zu gehen als geringfügig Beschäftigte von (8Std./Woche)(evl.auch etwas mehr) Nun ist es so, dass ich davor 7Jahre als Bürokauffrau in einen Großhandelsunernehmen gearbeitet habe. Da hatte ich natürlich einen bestimmten Stundensatz (Vollzeit) Im Betrieb sagte ich, dass es mir egal seie, ich würde auch eine Lagertätigkeit annehmen. Mein Chef sagte, er würde dies prüfen, würde mich aber auch gerne an den PC setzen (er dachte an Teilzeit). Nun habe ich gestern meinen ersten Probetrag nun doch im Lager gehabt. Meine Lagerchefin unterrichtete mich nach dem Anfangsstundenlohn (da musste ich natürlich gleich schlucken), da es weniger war, als ich verdiente. Nun mache ich mir jetzt Gedanken, zu welchem Gehalt müssen die mich einstellen, bzw. kann für eine Lagertätikeit der gleiche Stundensatz erfordert werden? (Warscheinlich nicht) Ich nehme an, dass ich mich noch einmal mit meinem Chef zusammen setzen muss (wg. einer Bürotätigkeit). Und wie steht es hier dann ? Frau Bader ich möchte einfach, bevor ich ein Gespräch mit der Firma habe meine Rechte als wiedereinsteigende Arbeitnehmerin erfahren. Vielen lieben Dank

von Memorie am 23.01.2014, 08:50



Antwort auf: Anrecht auf Arbeitsstelle nach Elternzeit

Hallo, Sie haben Anspruch auf die alte Tätigkeit und den anteiligen Lohn Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.01.2014



Antwort auf: Anrecht auf Arbeitsstelle nach Elternzeit

Du hast das Recht auf Deinen alten Job, je nach Größe der Firma auch in Teilzeit. Ob da 8 Stunden ausreichen weiss ich allerdings nicht. Dein Arbeitsvertrag ist gültig und dementsprechend darf man Deinen Lohn lediglich auf die Stunden runterrechnen die Du arbeiten wirst.

von Sternenschnuppe am 23.01.2014, 09:00



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