Wunschbaby2022
Hallo zusammen, Ich habe eine Frage zum Kita-Anspruch. Trotz Anmeldung erteilte die Stadt uns eine Absage für einen Kita-Platz, aufgrund Personalmangel. Wir bemühen uns um Schadensbegrenzung durch eine Tagesmutter, jedoch stehen wir hier auch nur auf der Warteliste. Meine Frage ist nun: Sollte es tatsächlich am Ende keinen Platz geben, dann hat man nach meinem Wissen Anspruch auf Verdienstausfall, ok. Aber wie verhält es sich mit dem Arbeitsvertrag? Darf mich mein Arbeitgeber kündigen, weil ich meine Arbeitsleistung nicht erfüllen kann? Oder vereinbart man die Verlängerung der Elternzeit? Aber dann gäbe es formal ja auch keinen Verdienstausfall… Was ist das beste Vorgehen? Danke vorab für eure Hilfe.
Hallo, Sie müssen es andersrum denken. Sie haben ab dem ersten Geburtstag einen Anspruch auf einen Platz. Schreiben Sie die Gemeinde an und setzen Sie eine angemessene Frist, damit man Ihnen einem solchen zuweist. Drohen Sie mit Schadensersatz, wenn Sie nicht arbeiten können. Liebe Grüße NB
Berlin!
Ihr habt Anspruch auf einen Kitaplatz nach Bedarf ab dem 1. Geburtstag des Kindes. Wobei das mit dem Bedarf nicht wörtlich zu nehmen ist, bei Alleinerziehenden wird weder Nacht- noch Wochenendarbeit abgedeckt. Wie die Gemeinde das macht ist nicht Dein Bier. Du setzt eine Frist und drohst mit Klage. Im Zweifel kannst Du auch eisenprivate Betreuung organisieren, die bezahlt werden muss. Wie genau und was zu beachten ist, solltest Du mit einer Anwältin vor Ort klären. Scheue Dich nicht davor, das zu machen, es geht um Deine Arbeit!
Wunschbaby2022
Danke für deine Antwort Berlin!, leider hilft dies nicht weiter. Natürlich setzen wir eine Frist, haben mit dem Amt geredet, aber die sagen selber, wir müssen sie dann letztendlich auf Verdienstausfall verklagen. Laut Aussage, gibt es kein Personal, daran versuchen Sie, können aber nichts ändern. Genau deswegen beschäftigen uns nun die Folgen dieses Umstandes. Was passiert mit meiner Arbeit? Muss der Arbeitgeber es genauso hinnehmen wie ich? Bin ich beschützt, da es widrige Umstände sind? Oder könnte mein Arbeitgeber mich kündigen?
Mitglied inaktiv
Dein AG kann dir kündigen, die Kinderbetreuung ist deine Private Angelegenheit.
Berlin!
Nein, leider bist Du nicht iwie gegen Kündigungen geschützt. Kinderbetreuung ist grundsätzlich Deine Verantwortung. Deine AG hat Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung. In der vereinbarten Anzahl von Wochenarbeitsstunden. Gehst Du nicht zur Arbeit, läufst Du Gefahr, Deinen Job ganz verlieren! Deine AG muss sich nicht auf eine Vertragsänderung einlassen. Und den Verdienstausfall bei Jobverlust wirst Du kaum komplett durch eine Klage kompensieren können. Mal abgesehen davon, dass solche Verfahren dauern. Also bitte, bevor es Ärger mit Deiner AG gibt: lass Dich fachlich beraten.
die_ente_macht_nagnag
Wir stehen vor genau dem gleichen Problem. Ich empfehle zur Schadensbegrenzung Elternzeit verlängern, somit läufst du nicht Gefahr deinen Arbeitsplatz zu verlieren. Verdienstausfall hast du ja trotzdem, und der kann geltend gemacht werden kann. Und auf alle Fälle anwaltliche Hilfe holen, Fachanwalt für öffentliches Recht und Familienrecht wäre ideal. Hoffe ihr habt eine Rechtschutzversicherung.
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