peanut19
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine arbeitsschutzrechliche Frage während der Schwangerschaft: Das Unternehmen (ca. 500 MA international), für das ich arbeite, ist ein einen modernen "Open Work Space" bzw. "Co-Working Space" gezogen. Hier sitze ich aktuell in einem "Glaskasten" mit 8qm und 4 Mitarbeitern. Ich soll in Kürze auf 8,5 qm mit 6 Mitarbeitern (nur Herren) ziehen. Ich bin mir sicher, dass der Arbeitsplatz allein arbeitsplatztechnisch zu klein ist. Habe ich während der Schwangerschaft hier speziellere Ansprüche, die ich rechtl. gesichert geltend machen kann? Ich finde den Zustand unzumutbar, auch aufgrund meiner persönlichen Situation und Begleiterscheinungen, mein AG ist allerdings der Meinung, dass das zumutbar ist und ich den Raum ja immer mal verlassen kann. Ich arbeite hauptsächlich am Computer/Laptop. Vielen Dank, wenn Sie mir einen Rat geben können. MfG Peant19
Hallo, wie soll das denn gehen, da passt ja noch nicht einmal ein Schreibtisch hin? Ich würde mich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Liebe Grüße vom Gardasee NB
cube
Gemäß Arbeitsstättenverordnung wäre der Platz unabhängig von einer Schwangerschaft eigentlich zu klein für die Anzahl der Mitarbeiter. Ob du damit aber bei deinem Chef antreten solltest .... für ihn hieße das nämlich, daß sein gesamtes Konzept so nicht umsetzbar ist. Bei der Größe des Unternehmens gehe ich jedoch auch davon aus, daß er sich schlau gemacht hat und es vermutlich Sonderregelungen für eure Tätigkeit/Unternehmung gibt? Vielleicht fragst du mal beim Betriebsrat nach. Deine Schwangerschaft ist aber kein Grund, mehr Raum als andere zu benötigen. Und auch die Tatsache, das dort nur Herren sitzen, ist sicher keine Einschränkung für Schwangere.
peanut19
Hallo Cube, danke Dir. Leider gibt es (gewollt) keinen Betriebsrat. Ich bin informiert, das 2 Konzerntöchter, die dort ansässig waren, aufgrund von Arbeitsschutzbeschwerden, die Räume aufgeben mussten. Ich werde sehen, ob ich wenigstens in einen anderen Raum ziehen kann und unseren Arebitsschutzbeauftragten fragen. Ich wurde mit Bekanntgabe der SS in diesen Raum verplant...
Mitglied inaktiv
"Unabhängig von Absatz 1 und von der Tätigkeit dürfen als Arbeitsräume nur Räume genutzt werden, deren Grundflächen mindestens 8 m2 für einen Arbeitsplatz zuzüglich mindestens 6 m2 für jeden weiteren Arbeitsplatz betragen." https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A1-2.pdf?__blob=publicationFile ab Seite 4!!! Ein Verstoß dagegen ( wenn die Gesundheit darunter leidet) ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. § 26, Abs. 2 ArbSchG Auch wenn das MuSchG hier nicht explizit greift, würde die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz diesen Verstoß ebenfalls beanstanden.
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