Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe in einem winzigen Büro gearbeitet, in dem es nur meinen Chef, meine Chefin und mich gab. Wir hatten (haben) einen guten Kontakt. Als ich schwanger wurde, haben wir die Thematik Arbeitsplatz besprochen und mein Chef sagte mir, dass er als Inhaber einer derart kleinen Firma meinen Arbeitsplatz freihalten muss. Er könne ja meine Nachfolgerin nicht einfach rausschmeissen, wenn ich wiederkommen möchte. Mir erschien dies auch ziemlich logisch. Nun habe ich jedoch kürzlich gehört, dass dies nicht zutreffend ist. Die Firma muss mir den Arbeitsplatz freihalten. Was stimmt denn nun? Kann ich zurückkommen und mein Chef muss mir irgendeine Arbeit geben? Oder muss er mir eine Kündigung zukommen lassen (wenn ja, wann?)? Wie sieht denn dann mein Anspruch auf Arbeitslosengeld aus?? Außerdem habe ich folgendes Problem: Aufgrund des Geburtstages meines Sohnes (erst im November) könnte er zum Kindergartenbeginn im August 2003 nicht aufgenommen werden, da er noch nicht drei ist. Dies würde für mich bedeuten, dass ich nach Ablauf des dreijährigen Erziehungsurlaubes noch nicht arbeiten kann, weil ich keine Betreuungsmöglichkeit habe. Ich müßte also noch 3/4 Jahr warten, um ihn unterbringen zu können. Wie sehen denn hier die rechtlichen Möglichkeiten aus? Arbeitslosengeld steht einem doch angeblich nur dann zu, wenn man dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht. Wie soll das denn gehen, wenn der Kindergarten den Kleinen noch nicht aufnimmt? Vielen Dank für Ihre Antworten. Gruß, Sarah
Liebe Sarah, 1. Der Arbeitsplatz muss frei gehalten werde, der AG muss im Notfall jemanden befristet einstellen. Ihnen steht der alte Arbeitsplatz oder etwas vergleichbares zu. 2.Wieso kann er nicht quereinsteigen? ER hat einen ANspruch ab 3 3.Arbeitslosengeld bekommt nur, wer dem ARbeitsmarkt zur Verfügung steht. Gruß, NB
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