Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsplatz nach Mutterschutz nach einer Totgeburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Arbeitsplatz nach Mutterschutz nach einer Totgeburt

Lara0103

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Guten Tag, ich habe da mal eine Frage! Und zwar hatte ich vor 2 1/2 Wochen eine Totgeburt in der 31.ssw, 2 Tage später war ich persönlich auf meiner Arbeitsstelle und habe dort gleich bescheid gegeben, das ich nach 12 Wochen Mutterschutz wieder anfange zu arbeiten, leider war gerade da mein Chef nicht da, nur seine Stellvertretung! Ich habe es auch noch nicht wieder geschafft meinen Chef deswegen nochmal anzurufen, weil es mir nicht so gut geht! Meine Frage dazu ist jetzt, muss mein Chef mich wieder so einstellen wie vorher??? Oder darf er mich gleich nach dem Mutterschutz kündigen?? Vielen Dank im vorraus für die Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Lara, Mein Mitgefühl zu Ihrem furchtbaren Verlust. Ja, Ihr Arbeitgeber muss Sie wieder so einstellen wie vorher. Ihr Kündigungsschutz geht vier Monate nach der Geburt. Liebe Grüße NB


sterntaler82

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In der mutterschutz Zeit bis du nicht kündbar, danach kann er dich zu den fristen kündigen die in deinem Vertrag stehen. Mein Beileid zu deinem Verlust.


Mitglied inaktiv

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Richtig ist, dass der Arbeitgeber eine werdende Mutter bis 4 Monate nach der Geburt nicht kündigen darf, außer wenn besondere Gründe vorliegen - dann auf Antrag bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Kündbar ist man immer - eben wenn besondere Gründe vorliegen und die Behörde dem Antrag zustimmt. Niemand ist "unkündbar". Bei einer Totgeburt kann man auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter frühestens nach 2 Wochen wieder arbeiten, wenn aus ärztlicher Sicht nichts entgegensteht. Es gibt also in dem Sinne nicht das absolute Beschäftigungsverbot wie bei Lebendgeburten.


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