Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsplatz nach Mutterschutz

Frage: Arbeitsplatz nach Mutterschutz

Bibi87

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Guten Tag Ich habe vor meiner Schwangerschaft bei uns in der Firma im Geld und Werttransport gearbeitet und habe dann wegen der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot durch meinen Arbeitgeber bekommen. Während der Schwangerschaft ist eine Tour weggefallen und die Kollegen sind auf meine Tour gekommen da sie schon länger dabei sind als ich. Nun hatte ich in der 24 Schwangerschaftswoche eine Frühgeburt und 7 Wochen später ist unser Sohn gestorben. Nach den Mutterschutz habe ich erst einmal meinen Resturlaub genommen da es mir nicht gut ging und ich gerade erst mit einer Therapie angefangen habe. Nun fange ich an wieder zu arbeiten, da ich in meine alte Position nicht zurück kann und auch nicht unbedingt möchte setzt meine Firma mich bei mehreren Objekten ein als Urlaubsvertretung und bei Krankheit. Da es mir aber gesundheitlich immer noch nicht gut geht hätte ich gerne wieder ein festes Objekt in der Frühschicht wegen meine Therapien. Meine Frage ist nun: habe ich nach dem Mutterschutz wieder ein recht auf einen Arbeitsplatz in nur einen Objekt und in der Frühschicht wie vor der Schwangerschaft oder muss ich mehrere Objekte im Schichtdienst akzeptieren. Mit freundlichen Grüßen Bianca S.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, was Ihnen passiert ist, tut mir sehr leid. Das ist wirklich furchtbar. Schauen Sie in den Arbeitsvertrag, was dort geregelt ist. Ich bezweifle, dass Sie Anspruch auf ein bestimmtes Objekt oder auf bestimmte Zeiten haben. Sie haben nur Anspruch auf eine vergleichbare Tätigkeit. Sie können nur versuchen, es mit dem Arbeitgeber gütlich zu regeln. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Eigentlich hast du ein Recht, in der früheren Stelle wieder eingesetzt zu werden. Durch die Schwangerschaft darf man nicht benachteiligt werden. Der AG darf keine Entscheidungen treffen, die eine Rückkehr an die bisherige Position unmöglich machen. Sprich mit dem Arbeitgeber, dann mit dem Betriebsrat, oder mit der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz.


Bibi87

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@ uriha Danke für die Antwort aber wie schon geschrieben möchte ich nicht in meine alte Position zurück besonder weil bei mir eine Posttraumatische Belastungsstörung und Depressionen festgestellt wurden . Da ist es im Moment nicht gut mit einer Waffe in der Öffentlichkeit rumzulaufen.


Mitglied inaktiv

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Du hättest gerne wieder ein festes Objekt in der Frühschicht. Das hatte ich so verstanden, dass es dem entspricht, was du vor der Schwangerschaft gemacht hast - wenn auch ohne Waffe. Ich sehe dein Anliegen vom MuSchG her legitimiert. Wenn deine Erkrankung dem festen Objekt nicht entgegensteht, sprich deinen AG an.


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